ZU DEN KURSEN!

Finanzgerichtsordnung (FGO) - Erinnerung

Kursangebot | Finanzgerichtsordnung (FGO) | Erinnerung

Finanzgerichtsordnung (FGO)

Erinnerung

Der Rechtsbehelf gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen des Gerichts ist die Erinnerung. Diese kann schriftlich oder zu Protokoll des Gerichts innerhalb einer Frist von 2 Wochen eingelegt werden, § 149 Abs. 2 FGO. Über die Erinnerung entscheidet das FG durch Beschluss, § 149 Abs. 4 FGO.

Das Erinnerungsverfahren ist kostenfrei.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1625 Videos, 6222 interaktiven Übungsaufgaben und 3787 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang für das Steuerberaterexamen 2025/2026
  • Am 02.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • Wie bereitet man sich am besten auf das Steuerberaterexamen vor? Diese Frage ist sehr individuell und hängt von Ihrem bisherigen Werdegang ab - doch ein Baustein zur bestandenen Prüfung ist sicherlich ein laufender Abendlehrgang, der Ihnen strukturiert die wichtigen Lerninhalte für das Examen näher bringt. Und genau diesen Lehrgang haben wir für Sie im Programm.
Jetzt teilnehmen