Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt nach dem bereits bekannten, allgemeinen Schema des EStG/KStG. Die Einkünfte sind anhand des Einkünftekatalogs des §§ 2 ff. EStG zu bestimmen.
Prüfungstipp
Hier ist zu sehen, dass man sich auch in einer Klausur mit internationalem Bezug grundsätzlich in bekanntem Fahrwasser befindet. Aufgrund dessen eignet sich das internationale Steuerrecht insbesondere als Aufhänger in der Ertragssteuerklausur!