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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Ermittlung der inländischen Steuerpflicht

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Ermittlung der inländischen Steuerpflicht

Den Anknüpfungspunkt für das inländische Besteuerungsrecht bildet – sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Körperschaftsteuer – die Steuerpflicht des Einzelnen. Beide Gesetze unterscheiden grundsätzlich zwei Arten von Steuerpflicht, die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht, die im Folgenden tiefergehend besprochen werden.

Unterliegt ein Steuerpflichtiger in Deutschland weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht, so besteht für den deutschen Fiskus kein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung. Die in Deutschland erwirtschafteten Einkünfte unterliegen in diesem Fall nicht der deutschen Besteuerung.

Prüfungstipp

Die Bestimmung der Steuerpflicht ist der erste und wichtigste Schritt in die Prüfung in der Klausur. Gerade auch im internationalen Steuerrecht ist es – aufgrund der noch zu erläuternden unterschiedlichen Prüfungsfolgen – wichtig, dass diese zunächst sauber herausgearbeitet wird. Hier lassen sich zudem „einfache Punkte“ mitnehmen.