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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Aufbau

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Aufbau

Das AStG untergliedert sich in sieben Teile. Für die Steuerberaterprüfung sind vor allem die Teile 1-4 maßgeblich. Auf die anderen Teile des AStG wird deshalb hier nicht eingegangen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsbereichen gibt es im AStG keinen allgemeinen Teil, der den Grundlagenteil für alle weiteren Teile bildet. Die einzelnen Teilbereiche des AStG sind vielmehr weitestgehend unabhängig voneinander. Insofern lohnt sich einmal der Blick ins Inhaltsverzeichnis, um sich einen Überblick über die im AStG geregelten Themenbereiche zu verschaffen.

Der erste Teil des AStG besteht aus § 1 AStG, der die Berichtigung von Einkünften zwischen verbundenen Unternehmen behandelt. Damit werden ausschließlich unternehmerische Sachverhalte umfasst.

Der zweite Teil befasst sich mit den steuerlichen Folgen bei einem Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuerte Gebiete. Die Regelungen zielen auf die Besteuerung natürlicher Personen ab.

Der dritte Teil behandelt die steuerlichen Folgen eines Wohnsitzwechsels ins Ausland (Wegzug), wenn der Steuerpflichtige eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG in seinem Privatvermögen hält.

Der vierte Teil umfasst die sog Hinzurechnungsbesteuerung. Diese betrifft die Einkünftekorrektur durch Hinzurechnung bestimmter Einkünfte beim inländischen Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften.