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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Einführung

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Einführung

§ 1 Abs. 1 AStG enthält eine Regelung zur Einkünftekorrektur zwischen verbundenen Unternehmen. Damit wurde eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Geschäfte, die unter nahestehenden Personen vorgenommen werden in ihrer steuerlichen Wirkung anzupassen, wenn diese aufgrund der besonderen Beziehung in ihren Bedingungen und Ausgestaltung von dem abweichen, was unter fremden Dritten vereinbart worden wäre. Durch die enge Verflechtung innerhalb von Konzernstrukturen und der gleichgerichteten Interessen lassen sich Geschäftssachverhalte nutzen, um Einkünfte zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften (ins Ausland) zu verschieben und somit positive steuerliche Effekte zu erzielen.

Bevor die Regelung ausführlich erläutert wird, fasst die folgende Abbildung die wichtigsten Aspekte zusammen:

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Hinweis

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Die Regelung des § 1 AStG hat im Rahmen der Steuerberaterprüfung aufgrund ihrer Komplexität lediglich eine untergeordnete Bedeutung. Grundkenntnisse sollten in diesem Bereich ausreichen. Gleichwohl ist die Regelung in der Praxis und vor allem in Betriebsprüfungen von außerordentlicher Bedeutung.

Die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG ist dann vorzunehmen, wenn Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert werden, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (sog. Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie von unabhängigem Dritten unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart worden wären (sog. Fremdvergleichsgrundsatz).