Bei dem AStG (Außensteuergesetz) handelt es sich um ein Gesetzbuch mit dem der Gesetzgeber bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte erfassen und regeln wollte. Hintergrund war, dass er in diesen Fällen ein bestimmtes Missbrauchspotential bzw. Gestaltungspotential zu Lasten des inländischen Besteuerungssubstrats sah. Anknüpfungspunkt ist meist eine niedrige Besteuerung im jeweiligen Ausland. Entsprechend umfasst das AStG ein Sammelsurium an Fallgestaltungen, die inhaltlich voneinander getrennt betrachtet werden können. Geregelt sind dort bspw. die Behandlung von Verrechnungspreissachverhalte im Konzern, die Ermittlung des Betriebsstättengewinns, die Wegzugsbesteuerung und die Hinzurechnungsbesteuerung. Vertieft wird auf alle diese Themen im Abschnitt 3. Außensteuerrecht eingegangen.
Hinweis
Das AStG gewinnt insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung von Verrechnungspreisen sowie die Betriebsstättengewinnermittlung stetig an Bedeutung, da die Unternehmenssachverhalte immer internationaler werden. Auch in Betriebsprüfungen sind diese Themen mittlerweile ein zentraler Prüfungsgegenstand geworden. Zudem wird auch die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG in der Praxis immer bedeutsamer.