Einnahmen und Ausgaben sind ebenfalls Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung, die sich in der Finanzbuchhaltung niederschlagen.
Merke
Sie entstehen bereits durch schuldrechtliche Verpflichtungen (=Vertragsschluss) und umfassen neben den Ein- und Auszahlungen zusätzlich die Zu- und Abgänge an Forderungen und Verbindlichkeiten.
Es gelten die folgenden Merkposten:
- Einnahmen sind Einzahlungen, Forderungszugänge (z. B. Verkauf auf Ziel) sowie Schuldenabgänge (z. B. Gutschrift eines Lieferers).
Einnahmen werden auf der Sollseite eines Kontos des Zahlungsverkehrs, des Kontos Forderungen oder des Kontos Verbindlichkeiten gebucht.
Ausgaben sind Auszahlungen, Forderungsabgänge (z. B. Gutschriften an einen Kunden) sowie Schuldenzugänge (z. B. Kauf auf Ziel).
Ausgaben werden auf der Habenseite eines Kontos des Zahlungsverkehrs, des Kontos Forderungen oder des Kontos Verbindlichkeiten gebucht.
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