Bei Kapitalgesellschaften erhalten die Geschäftsführer (GmbH) und die Vorstandsmitglieder (AG) Gehälter, die in der Finanzbuchhaltung als Aufwand gewinnmindernd berücksichtigt werden. Dieser Aufwand führt gleichzeitig in der KLR zu Kosten, da er betriebsbedingt, periodenbezogen und gewöhnlich ist.
Inhaber eines Einzelunternehmens und Gesellschafter einer Personengesellschaft dagegen bekommen keine Gehälter, ihre Arbeitsleistung wird durch den Unternehmensgewinn abgegolten. Regelmäßige Vorwegentnahmen auf den Gewinn werden in der Finanzbuchhaltung als Privatentnahme gebucht und führen damit zu keinem Aufwand.
Beispiel
Folgend wird der kalkulatorische Unternehmerlohn und die kalkulatorische Miete zusammengefasst:
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