
In der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Holdingmodell eine beliebte Unternehmensstruktur. In einer solchen Unternehmensstruktur war es nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch problematisch, wenn Kapital von der Tochter- an die Muttergesellschaft (Holding) ausgeschüttet wird. Regelmäßig hatte die Finanzverwaltung dabei eine Freistellungsbescheinigung i. S. d. § 44a Abs. 5 S. 4 EStG versagt. Mit Urteil vom 12.12.2023 (VIII R 31/21) hat der BFH aber aufgezeigt, dass der Erhalt einer Freistellungsbescheinigung auch für geschäftsmäßig tätige Holdinggesellschaf-ten möglich ist. Auf diese geänderte Rechtsansicht wird im Folgenden näher eingegangen und auf die Kernaussagen dieses Urteils näher eingegangen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Infolge der stark gestiegenen Inflationsrate bei Produkten des täglichen Lebens, hat die Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaket die Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Diese stellt in einem begrenzten Zeitraum einen steuerlichen Freibetrag von 3.000,00 Euro für jeden Angestellten dar. Die Ausschüttung erfolgt über die Arbeitgeber, ist jedoch nicht verpflichtend. Im folgenden Artikel werden die Anforderungen und Details rund um die sogenannte Inflationsausgleichsprämie näher beleuchtet.

Mit Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24 hat der BFH eine seit Jahren diskutierte Abgrenzungsfrage klargestellt und zugleich gefestigt: die Reichweite des Anscheinsbeweis bei der privaten Nutzung betrieblicher Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer im Kontext der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die restriktivere Rechtsprechung des VI. Senats zum lohnsteuerlichen Nutzungsvorteil auf die vGA-Ebene übertragbar ist. Der BFH verneint dies ausdrücklich und bestätigt die bisherige Linie des I. Senats. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, da sie die Verteidigungsmöglichkeiten gegen vGA-Hinzurechnungen bei fehlenden Fahrtenbüchern oder unzureichender Organisation weiter einschränkt.
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