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    Erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft | BFH-Urteil vom 03.06.2025, III R 12/22

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    Mit Urteil vom 03.06.2025 (III R 12/22) hat der BFH eine für die Immobilienpraxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur Reichweite der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei einer Kapitalgesellschaft die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch eine einmalige en-bloc-Veräußerung ausreicht, um die erweiterte Kürzung zu versagen – ohne dass zusätzlich das einkommensteuerrechtliche Merkmal der Nachhaltigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG) erfüllt sein muss. Der BFH bejaht dies ausdrücklich und grenzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkür-zung dogmatisch klar vom einkommensteuerlichen Gewerbebegriff ab. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften erheblich. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Geschäftsleitende Holdingpersonengesellschaft als Organträgerin | BFH-Urteil vom 27.11.2024, I R 23/21

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    Der BFH hat in der aktuellen Rechtsprechung mehrere Urteile über die steuerliche Einordnung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft Stellung genommen. Auch im Urteil vom 27.11.2024, I R 23/21 ist der BFH auf diese Thematik eingegangen und hat geurteilt, ob eine Personengesellschaft Organträgerin sein kann. Auf dieses Urteil wird im Folgenden näher eingegangen und in seinen Kernaussagen zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 S. 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdinggesellschaften | BFH-Urteil vom 12.12.2023, VIII R 31/21

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    In der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Holdingmodell eine beliebte Unternehmensstruktur. In einer solchen Unternehmensstruktur war es nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch problematisch, wenn Kapital von der Tochter- an die Muttergesellschaft (Holding) ausgeschüttet wird. Regelmäßig hatte die Finanzverwaltung dabei eine Freistellungsbescheinigung i. S. d. § 44a Abs. 5 S. 4 EStG versagt. Mit Urteil vom 12.12.2023 (VIII R 31/21) hat der BFH aber aufgezeigt, dass der Erhalt einer Freistellungsbescheinigung auch für geschäftsmäßig tätige Holdinggesellschaf-ten möglich ist. Auf diese geänderte Rechtsansicht wird im Folgenden näher eingegangen und auf die Kernaussagen dieses Urteils näher eingegangen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell | BFH-Urteil vom 11.07.2024, III R 41/22

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    In der jüngeren Rechtsprechung wurde regelmäßig über Fallgestaltungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung geurteilt. Im Folgenden wird auf ein BFH-Urteil vom 11.07.2024, III R 41/22 eingegangen, in dem die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in einer ertragssteuerlichen Organschaft im Weitervermietungsmodell zur Anwendung kommen sollte. Dabei wird nur auf die wesentlichen Kernaussagen des BFH-Urteils eingegangen. Der Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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