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  • aktuelle-rechtsprechung
    Jahresabschluss: Going-Concern-Prinzip

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    Das Going-Concern-Prinzip, im Deutschen "Fortführungsprinzip" genannt, ist für handelsrechtliche Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen essentiell. Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB müssen Vermögen und Schulden eines Unternehmens mit der Annahme bewertet werden, dass das Unternehmen weitergeführt wird, außer es gibt tatsächliche oder rechtliche Hindernisse. Es folgt im HGB dem Grundsatz der Bilanzidentität.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Insolvenzrecht: Reform des Insolvenzrechts 2021

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    Das SanInsFoG, das am 01.01.2021 in Kraft trat, brachte wichtige Änderungen im Insolvenzrecht mit sich, insbesondere für Geschäftsführer von krisengeplagten Unternehmen. Es wurden zeitliche Präzisierungen für Insolvenzgründe wie Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit eingeführt, die Frist zur Meldung von Überschuldung verlängert und die Insolvenzantragspflicht während der Pandemie teilweise ausgesetzt. Zusätzlich wurden klare Regeln für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und verschärfte Zugangsbedingungen zum Eigenverwaltungsverfahren festgelegt

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bilanzierung: Auflösung von Versicherungen zur Altersvorsorge

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    Nach der vorzeitigen Kündigung einer Direktversicherung und Erhalt einer Pauschalauszahlung wird die "Fünftel-Regelung" für die Besteuerung angewendet, wenn die Auszahlung als atypisch gilt. Diese Regelung ermöglicht eine günstigere Besteuerung außergewöhnlicher Einnahmen, verteilt über fünf Jahre. Der Bundesfinanzhof betont, dass umfangreiche statistische Daten benötigt werden, um die Atypizität der Zahlung zu bewerten, insbesondere bei Altersvorsorgeverträgen.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bilanzierung: Passivierung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Rangrücktritt

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    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zum Rangrücktritt in Bezug auf Verbindlichkeiten bestätigt. Ein Rangrücktritt beeinflusst die Reihenfolge der Schuldenrückzahlung, ändert jedoch nicht die Existenz der Verbindlichkeit. Die steuerliche Anerkennung eines Rangrücktritts erfordert, dass die Begleichung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen, sondern auch aus anderen verfügbaren Vermögenswerten erfolgen kann, unabhängig von der finanziellen Situation des Schuldners.

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