
Mit Urteil vom 03.06.2025 hat der IX. Senat des BFH eine für die steuerliche Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen. Sie betrifft die Frage, wie die Bemessungsgrundlage der AfA nach dem Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft zu bestimmen ist – insbesondere dann, wenn ein geänderter Feststellungsbescheid später aufgehoben wird. Im Mittelpunkt steht die Verknüpfung zwischen der Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) und der AfA-Bemessung bei anschließender Vermietung (§ 7 EStG) sowie die rückwirkende Korrektur nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. Das Urteil schafft Klarheit, wo bisher Unsicherheiten zwischen Verwaltung und Rechtsprechung bestanden. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Korrekturvorschriften sind ein „Dauerbrenner“ in der sog. Mischklausur am Tag 1 des Steuerberaterexamen. Im aktuellen Urteil des BFH vom 29.04.2025, VI R 14/23 wurde entschieden, ob eine Korrektur eines Steuerbescheids gemäß § 165 Abs. 2 AO zulässig war, welcher sich zu Lasten des Steuerpflichtigen änderte. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

In einem aktuellen Streitfall musste der BFH Stellung nehmen, ob doppelte Grunderwerbsteuer für eine GmbH-Anteilsübertragung festgesetzt werden darf, wenn das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft und die anschließende Übertragung der Anteile zeitlich auseinanderfallen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift des § 129 AO sorgt regelmäßig für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten. Dies zeigt sich auch im vorliegenden Streitfall, welcher vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 860/21 F) geführt wurde. Daher ist es Anlass dieses Urteil einmal näher zu betrachten und auf die wesentlichen Punkte im Urteilsbeschluss einzugehen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
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