
Mit Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24 hat der BFH eine seit Jahren diskutierte Abgrenzungsfrage klargestellt und zugleich gefestigt: die Reichweite des Anscheinsbeweis bei der privaten Nutzung betrieblicher Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer im Kontext der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die restriktivere Rechtsprechung des VI. Senats zum lohnsteuerlichen Nutzungsvorteil auf die vGA-Ebene übertragbar ist. Der BFH verneint dies ausdrücklich und bestätigt die bisherige Linie des I. Senats. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, da sie die Verteidigungsmöglichkeiten gegen vGA-Hinzurechnungen bei fehlenden Fahrtenbüchern oder unzureichender Organisation weiter einschränkt.

Pkws haben im deutschen Steuerrecht immer einen besonderen Stellenwert, was regelmäßig zu Streitigkeiten im Umgang mit der Pkw-Besteuerung führt. Ein bemerkenswertes Urteil hat der BFH am 21.11.2024, VI R 9/22 erlassen, in dem er seine bisherige Rechtsansicht im Umgang mit Leasingsonderzahlungen zur Ermittlung der jährlichen Pkw-Besteuerung verlassen. Daher ist es Anlass sich das Urteil einmal näher anzusehen. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Blogbeitrag kein Ersatz für eine steuerliche Beratung ist.
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