
Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gehört zu den praxisrelevantesten Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts. Insbesondere bei Bauleistungen führt die Vorschrift regelmäßig zu Abgrenzungs- und Anwendungsproblemen, da sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich komplex ausgestaltet ist. Trotz zahlreicher Klarstellungen durch Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgeber bleibt § 13b UStG ein erhebliches Risikofeld für leistende Unternehmer und Leistungsempfänger. Der folgende Beitrag stellt die Grundsystematik der Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dar, beleuchtet zentrale Abgrenzungsfragen und zeigt typische Praxisprobleme auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die neue Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, plant steuerliche Änderungen, wie z.B eine Anhebung der Mini-Job-Grenze auf 520 Euro und der Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro. Der Sparerpauschbetrag steigt auf 1.000 Euro. Zusätzlich sind Investitionserleichterungen für Klimaschutz und Digitalisierung geplant. Es wird keine neuen Substanzsteuer eingeführt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche werden intensiviert und die Koalition strebt eine Reduzierung der Steuerbürokratie an.

Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG), das im Juni 2021 veröffentlicht wurde, wirkt sich auf verschiedene steuerliche Gesetze und Verordnungen aus und zielt darauf ab, das Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahren zu verbessern, Missbrauch zu verhindern und den digitalen Prozess zu fördern. Es bringt auch Änderungen im Umwandlungssteuergesetz mit sich, um Steuergestaltungen zu verhindern, sowie eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis Ende März 2022.

Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2020 in zwei Schreiben die Verpflichtungen von Steuerpflichtigen gemäß § 138 der Abgabenordnung (AO) bezüglich Auskünften und Mitteilungen, insbesondere bei ausländischen Beteiligungen, präzisiert. Die Schreiben betreffen die elektronische Meldungspflicht für den Beginn wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, einschließlich indirekter Beteiligungen.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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