Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die gesetzlichen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Einkommensteuergesetz sein, welche zugleich die umfangreichsten Neuerungen sein werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt nicht nur die Versteuerung des normalen Arbeitnehmereinkommens, sondern auch die ggfs. notwendige Versteuerung von Sachbezügen, die nach § 1 Abs. 2 EStG als Einnahme zählen. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge unter einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Sobald diese Grenze überschritten wird, sind sämtliche Sachbezüge als Lohn zu versteuern und Sozialabgaben auf diese zu zahlen. Als Sachbezüge gelten in diesem Zusammenhang jene Einkünfte, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses über den Barlohn hinaus bezogen werden und einen geldwerten Vorteil darstellen. Darunter fallen beispielsweise Tankkarten, Gutscheine und Geschenke. In der Literatur ist mitunter auch der Begriff des Sachlohns zu finden. Im folgenden Artikel klären wir die gängigsten Fragen und mögliche Stolpersteine rund um diese Thematik.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 13.04.2021 neue Regelungen für steuerliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Einnahmen in Geld, Sachbezügen und Geldleistungen festgelegt. Die Definition von "Einnahmen in Geld" wurde erweitert, und es wurden klare Kriterien für Sachbezüge und Geldleistungen sowie Regelungen für Gutscheine und Geldkarten eingeführt. Diese Vorschriften sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
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