Inhaltsverzeichnis
Prüfungsrelevanz
Der Vorsteuerabzug ist Gegenstand einer jeden Umsatzsteuerklausur. In manchen Jahren kommt es jedoch zu einer Abfrage spezieller Aspekte. So war in eingigen Jahren der Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach Abschn. 15.2b Abs. 2 UStAE relevant. Ein Unternehmer kann die Vorsteuer dann nicht abziehen, wenn er den Gegenstand oder Leistungen direkt mit der Absicht bezieht, diese für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden (Abschn. 15.2b Abs. 2 S. 6 UStAE). Auch kann der Vorsteuerabzug im Kontext von nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1a UStG Gegenstand der Prüfung sein. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs kommt zumindest in kleinen Rahmen so gut wie jedes Jahr vor. Sie sollten daher die Standardvorschriften zum Vorsteuerabzug sehr gut kennen, da sie immer in der Umsatzsteuerklausur von Relevanz sind. Sie sollten die Berichtigungszeiträume nach § 15a Abs. 1 UStG sicher beherrschen und das Verfahren der Korrektur und die anteilige Verteilung nach § 15a Abs. 3 ff. UStG ohne langes Nachdenken anwenden können. Die Prüfung des Vorsteuerabzugs ist ein Standardschritt im Rahmen der Umsatzsteuerfälle!
Vorsicht
Um den Vorsteuerabzug prüfen zu können, müssen immer zuerst die Ausgangsumsätze geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung (steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar) hat Konsequenzen für die Prüfung des Eingangsumsatzes bezüglich eines eventuellen Vorsteuerausschlusses gem. § 15 Abs. 2 UStG.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Steuerschulden als Insolvenzforderung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Steuerschulden als Insolvenzforderung (Gläubiger im Insolvenzverfahren) aus unserem Online-Kurs Insolvenzrecht (Mündliche Prüfung) interessant.
