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Prüfungsrelevanz
Der Vorsteuerabzug ist Gegenstand einer jeden Umsatzsteuerklausur. In manchen Jahren kommt es jedoch zu einer Abfrage spezieller Aspekte. So war im Jahr 2016/2017 der Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach A. 15.2b Abs. 2 UStAE relevant. Ein Unternehmer kann die Vorsteuer dann nicht abziehen, wenn er den Gegenstand oder Leistungen direkt mit der Absicht diese für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden (A. 15.2b Abs. 2 S. 5 UStAE). Der Vorsteuerabzug im Kontext von nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG nach § 15 Abs. 1a UStG war Gegenstand der Prüfung im Jahr 2015/2016. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs kommt zumindest in kleinen Rahmen so gut wie jedes Jahr vor. 2015/2016 war sie in größerem Rahmen in der Prüfung abgefragt worden. Du solltest die Standardvorschriften zum Vorsteuerabzug sehr gut kennen, da sie immer in der Umsatzsteuerklausur von Relevanz sind. Du solltest die Berichtigungszeiträume nach § 15a Abs. 1 UStG sicher beherrschen und das Verfahren der Korrektur und die anteilige Verteilung nach § 15 Abs. 3 ff. UStG ohne langes Nachdenken anwenden können. Die Prüfung des Vorsteuerabzugs ist ein Standardschritt im Rahmen der Umsatzsteuerfälle!
Vorsicht
Um den Vorsteuerabzug prüfen zu können, müssen immer zuerst die Ausgangsumsätze geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung (steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar) hat Kosequenzen für die Prüfung des Eingangsumsatzes bezüglich eines eventuellen Vorsteuerausschlusses gem. § 15 Abs 2 UStG.
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