ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 27 AO

Kursangebot | Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung | Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 27 AO

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 27 AO

Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 27 AO

§ 27 AO regelt, dass im Einvernehmen mit der Finanzbehörde, die nach den Vorschriften der Steuergesetze örtlich zuständig ist, eine andere Finanzbehörde die Besteuerung übernehmen kann, wenn die betroffene Person zustimmt.

Eine der Finanzbehörden kann die betroffene Person auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Zustimmung zu erklären. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die betroffene Person nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Die betroffene Person ist auf die Wirkung ihres Schweigens ausdrücklich hinzuweisen.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1625 Videos, 6222 interaktiven Übungsaufgaben und 3787 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Einzelkurs: Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung


  • Die besten Lernmaterialien: 321 Texte, 535 Abbildungen, 85 Videos und 135 Übungsaufgaben.
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Wiederholerlehrgang für die Steuerberaterprüfung - Bilanzsteuerrecht (Karsten Melzer) -Tag 21
  • Am 06.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • Dieser Wiederholerlehrgang bereitet Sie perfekt auf Ihren Zweit- oder Drittversuch der Steuerberaterprüfung vor.
Jetzt teilnehmen