Verletzt der Steuerberater seine Verschwiegenheitsverpflichtung, wenn er z.B. Dienstleistern wie die DATEV Zugang zu Daten ermöglicht, die der Verschwiegenheit unterliegen?
§ 62a StBerG erlaubt dies, soweit es für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist. Hierzu muss der Steuerberater einen Vertrag (Textform) mit dem Dienstleister schließen, der den Dienstleister vertraglich ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 ff. AEUV
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 ff. AEUV (Das Europarecht) aus unserem Online-Kurs Europarecht (Mündliche Prüfung) interessant.
-
Verschwiegenheit
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Verschwiegenheit (Berufspflichten) aus unserem Online-Kurs Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) interessant.