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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) - Identifizierungspflicht bei Bargeld- oder Wertpapierannahme

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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung)

Identifizierungspflicht bei Bargeld- oder Wertpapierannahme

Daneben bestehen weitere Sorgfaltspflichten für den Güterhändler (Steuerberater) bei der Bargeld- oder Wertpapierannahme ab 10.000 € oder bei positivem Geldwäscheverdacht; §§ 2 (1) Nr. 16, 10 Abs. 6a GwG.