Betragsrahmengebühren finden sich in den §§ 21, 34 StBVV. Es ist ein absoluter Rahmen, der eine Mindest- und Höchstgebühr bestimmt. Auch hier ist wieder die angemessene Gebühr für die Tätigkeit durch den Steuerberater nach der Schwierigkeit der Tätigkeit zu bestimmen. So ist die Lohnabrechnung in der Baubranche wesentlich aufwendiger als bei einem kfm. Angestelltem mit wiederkehrendem Gehalt.
Beispielsweise beträgt bei der Lohnbuchführung der Betragsrahmen pro Arbeitnehmer für die Führung des Lohnkontos und der Anfertigung der Lohnabrechnung durch den Steuerberater pro Abrechnungszeitraum zwischen 5 € bis 28 €; § 34 (2) StBVV. Das ist der Betragsrahmen.
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