Sollte eine Abraumbeseitigung , die im laufenden Geschäftsjahr unterlassen wurde, im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, so ist hier eine Rückstellung zu bilden nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2. Halbsatz HGB.
Sollte eine Abraumbeseitigung , die im laufenden Geschäftsjahr unterlassen wurde, im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, so ist hier eine Rückstellung zu bilden nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2. Halbsatz HGB.
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Ich arbeite und lerne sehr gern mit examio; alle meine Sinne sind angesprochen
Hilft sehr gut nochmal alles aufzufrischen und gibt ein gutes Gefühl beim Lernen. :)
Super dupi
Tiptop
Gute Videos, verständliche Schaubilder
Alles sehr deutlich und klar erklärt, ohne unnötigen Informationen
Sehr verständlich dargestellt. Macht Spaß
Leicht erklärt
👍
Super Aufbau, zum einen wird Wissen vermittelt, dann gibt es Erklärvideos und abschließend noch Fragen bzw. Abschlusstests. Ich denke besser geht es nicht.
Viel besser als bei der IHK
Toll, nur leichterer Zugriff auf die Lerneinheiten wäre schön. Ich bin sehr begeistert...Danke :)
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