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Größenklassen für die Buchführungspflicht

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Größenklassen

Merke

Sie sollen nach diesem Kapitel in der Lage sein, die unterschiedlichen Größen einer Kapitalgesellschaft und ihre Bedeutung für die Untergliederung der Bilanz nach § 266 HGB zu erkennen.

Weiterhin sollen Sie fähig sein, die Buchführungspflicht anhand von Größenmerkmalen zu erkennen.

Das Handelsrecht unterscheidet bei Kapitalgesellschaften zwischen verschieden Größen, die in den folgenden Lernvideos vorgestellt werden.

Dieses Video beschreibt sogenannte Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften.

Im folgenden Video werden nun mittelgroße und große Kapitalgesellschaften erläutert.

Grenzwerte für Größe einer Kapitalgesellschaft

Für die Größe einer Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB) sind unterschiedliche Dinge wichtig:

  • Größenmerkmal (zwei von drei Größenmerkmalen müssen erfüllt sein)
    • Höhe der Bilanzsumme
    • Höhe der Umsatzerlöse
    • Anzahl der Arbeitnehmer
  • zeitliche Aufeinanderfolge,
  • Listung an einer Wertpapierbörse.

Die Größenmerkmale

Die Größenmerkmale, anhand derer die Einteilung vorgenommen wird, listet die folgende Übersicht auf (§§ 267 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 sowie 267a HGB) Zwei der drei Größenmerkmale müssen erfüllt sein.

GrößeHöhe der Bilanzsumme (#) (BS)Höhe Umsatzerlöse (UE)durchn. Anzahl Arbeitnehmer (AN)
kleinBS ≤ 7,5 Mill. €UE ≤ 15 Mill. €AN ≤ 50
mittelgroß7,5 Mill. € < BS ≤ 25 Mill. €15 Mill. € < UE ≤ 50 Mill. €50 < AN ≤ 250
großBS > 25 Mill. €UE > 50 Mill. €AN > 250

(#) nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags.

 

Zeitliche Aufeinanderfolge

Es ist allerdings zusätzlich wichtig, dass die Merkmale an jeweils zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen vorliegen müssen (zeitliche Aufeinanderfolge).

Beispiel

Die Dietrich AG hat im Jahr 01 eine Bilanzsumme von 30.000.000 €, 55.000.000 € Umsatzerlöse und durchschnittlich 300 Mitarbeiter. Im Jahr 02 haben sich Bilanzsumme und Umsatzerlöse nicht verändert, wohl aber ist die Anzahl der Mitarbeiter auf im Jahresdurchschnitt 200 Arbeitnehmer gesunken.

Die Dietrich AG erfüllt die Anforderungen an große Kapitalgesellschaften im Jahr 01, denn alle drei Grenzwerte aus § 267 Abs. 2 HGB sind überschritten. Im Jahr darauf, also in 02, ist jedoch eines dieser Merkmale nicht mehr erfüllt, nämlich die Mitarbeiterzahl. Trotzdem ist die Dietrich AG in 02 eine große Kapitalgesellschaft, da sie zwei der drei bezeichneten Merkmale überschreitet, und damit insgesamt groß.

Zusätzlich geht es bei der Anzahl der Arbeitnehmer um die durchschnittliche Anzahl. Hierunter ist das arithmetische Mittel der vier Bestände der Arbeitnehmer am 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres zu verstehen (§ 267 Abs. 5 HGB). Mitarbeiter, die im Ausland beschäftigt werden, zählen zur Anzahl der Arbeitnehmer hinzu. Schließlich werden Beschäftigte nicht mit gerechnet, die in ihrer Berufsausbildung stehen (§ 267 Abs. 5, letzter HS HGB).

Beispiel

Die Müller-AG hat im Jahr 03 eine Bilanzsumme von 27.000.000 €, 55.000.000 € Umsatzerlöse und durchschnittlich 300 Mitarbeiter. Im Jahr 04 haben sich Bilanzsumme und Umsatzerlöse nicht verändert, die Mitarbeiterzahlen der Müller-AG ließen sich allerdings folgendermaßen aufschlüsseln.
DatenMitarbeiter im InlandMitarbeiter im AuslandAuszubildendeGesamtzahl
31.03.11012030260
30.06.12013040290
30.09.13014050320
31.12.14015060350

Die Auszubildenden werden nicht mitgezählt, die Mitarbeiter im Ausland sehr wohl. Deswegen rechnet man als die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (230 + 250 + 270 + 290)/ 4 = 260 Mitarbeiter. Damit ist die Zahl der Mitarbeiter 260, was den Schwellenwert von 250 Mitarbeitern überschreitet. Zusätzlich überschreiten die Höhe der Umsatzerlöse den Grenzwert von 50.000.000 €, und auch die Bilanzsumme liegt mit 27.000.000 € über dem Grenzwert von 25.000.000 €.

Da zwei der drei Merkmale in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden, ist die Müller-AG eine große Kapitalgesellschaft.

Listung an einer Wertpapierbörse

Bzgl. der Listung an einer Wertpapierbörse ist zu sagen, dass eine Kapitalgesellschaft stets dann als groß gilt (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB), wenn sie die Voraussetzungen des § 264d HGB erfüllt. Danach gilt eine Kapitalgesellschaft dann als kapitalmarktorientiert, wenn

  • sie einen organisierten Markt i.S.d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder
  • die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist.

Beispiele und Bedeutung der Einteilung

Beispiel

Die Mayer AG hat im Jahr 01 eine Bilanzsumme von 12.000.000 €, 33.000.000 € Umsatzerlöse und durchschnittlich 300 Mitarbeiter. Im Jahr 02 hat sich aufgrund einer rückläufigen Geschäftsentwicklung die Bilanzsumme halbiert, die Umsatzerlöse sind auf 5.000.000 € gefallen, die Anzahl der Arbeitnehmer ist gleich geblieben. Am Ende des Jahres 02 wird die Mayer AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Aufgrund der Zahlen wäre die Mayer AG nicht als groß zu beurteilen. Trotzdem ist die Mayer AG groß, weil sie an einem organisierten Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes gelistet wird. Die Größe ist in diesem Falle unbedeutend (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB).

Die Leon AG aus Wurzen hat folgende Bilanz:

AktivaBeträge (Mill. €)PassivaBeträge (Mill. €)
Fehlbetrag2Eigenkapital4
Anlagevermögen3Fremdkapital2
Umlaufvermögen1  
Bilanzsumme6Bilanzsumme6

Was kann über die Größe der Leon AG gesagt werden?

Die zu berücksichtigende Bilanzsumme ist nur 6.000.000 – 2.000.000 = 4.000.000 €, denn der Fehlbetrag muss zunächst abgezogen werden. Ausgehend von der Bilanzsumme tendiert die Leon AG also dazu, eine kleine Kapitalgesellschaft zu sein.

Merke

Wofür ist die Größe einer Kapitalgesellschaft wichtig? Eine große Kapitalgesellschaft hat u.a. strengere Ausweisregeln. Sie muss die Bilanzgliederung des § 266 HGB auf die arabischen Zahlen übernehmen. Eine kleine hingegen darf auf diese verzichten (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Die Bilanz „aller“ Kaufleute sieht daher folgendermaßen aus:

Aktiva Passiva
A.AnlagevermögenA.Eigenkapital
 I.Immaterielle VermögensgegenständeB.Rückstellungen
 II.SachanlagenC.Verbindlichkeiten
 III.FinanzanlagenD.Rechnungsabgrenzungsposten
B.Umlaufvermögen  
 I.Vorräte  
 II.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
 III.Wertpapiere  
 IV.Kasse, Bank  
C.Rechnungsabgrenzungsposten  
BilanzsummeBilanzsumme
Bilanzgliederung für alle Kaufleute

Große Kapitalgesellschaften müssen die einzelnen Punkte noch genauer spezifizieren, d.h. unterteilen. Dies führt dann zu deutlich mehr Unterpunkten, siehe § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Unter den sog. Kleinstkapitalgesellschaften verstehen wir kleine Kapitalgesellschaften, welche mindestens zwei der folgenden drei nachstehenden Grenzwerte nicht überschreiten:

  • eine Bilanzsumme von höchstens 450.000 €
  • Umsatzerlöse von höchstens 900.000 € in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und
  • höchstens zehn Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.

Für Kleinstkapitalgesellschaften wird das Jahresergebnis folgendermaßen berechnet:

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Wichtig ist also, dass wir eine Unterteilung von Kapitalgesellschaften in folgende Größen haben:

  • kleine Kapitalgesellschaften
    • klein, aber nicht Kleinstkapitalgesellschaft
    • Kleinstkapitalgesellschaft
  • mittelgroße Kapitalgesellschaften
  • große Kapitalgesellschaften

 

Beispiel

Die Sebastian-GmbH aus Frankfurt liefert folgende Informationen.
JahrBilanzsumme (Mio. €)Umsatzerlöse (Mio. €)Anzahl Arbeitnehmer
0141140
0221330
0331460
0440,58
0550,957

Fraglich ist nun, ob die betrachtete Kapitalgesellschaft klein (vielleicht sogar Kleinstkapitalgesellschaft), mittelgroß oder sogar groß ist.

Jahr 01: Die GmbH überschreitet keines der Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften. Sie ist daher als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Jahr 02: Die GmbH überschreitet weiterhin keines der Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften und bleibt somit eine kleine Kapitalgesellschaft.

Jahr 03: Die Anzahl der Arbeitnehmer (60) überschreitet den Schwellenwert für kleine Kapitalgesellschaften. Da jedoch mindestens zwei Merkmale überschritten werden müssen, bleibt die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.

Jahr 04: Alle drei Merkmale liegen unter den Schwellenwerten für kleine Kapitalgesellschaften. Da die Unterschreitung der Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfolgen muss, bleibt die GmbH weiterhin eine kleine Kapitalgesellschaft.

Jahr 05: Erneut liegen alle drei Merkmale unter den Schwellenwerten für kleine Kapitalgesellschaften. Da dies nun zum zweiten Mal in Folge der Fall ist, könnte die GmbH als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft werden. Allerdings überschreiten sowohl die Bilanzsumme (5 Mio. €) als auch die Umsatzerlöse (0,95 Mio. €) die Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften. Daher bleibt die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Sebastian-GmbH ist in den Jahren 01 bis 05 durchgehend als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Eine Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft ist aufgrund der Überschreitung der entsprechenden Schwellenwerte nicht möglich.