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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Grundlagen der Buchführung

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Grundlagen der Buchführung

Im Rahmen unseres Kurses im Bilanzsteuerrecht werden wir uns intensiv mit einem Fachgebiet beschäftigen, das durch seine breite Fächerung heraussticht. Das Bilanzsteuerrecht umfasst nicht nur steuerliche Aspekte, sondern bezieht sich auch auf die Grundlagen der Buchführung sowie auf handelsrechtliche Belange.

Ein wesentlicher Teil unseres Kurses wird die Buchführung sein. Obwohl die Begriffe Buchhaltung und Buchführung häufig synonym verwendet werden, besteht ein bedeutender Unterschied. Die Buchhaltung bezeichnet eine spezielle Organisationseinheit in einem Unternehmen, die für die Buchführung zuständig ist. Die Buchführung hingegen ist die eigentliche Tätigkeit oder Methodik, die sich mit der ordnungsgemäßen Analyse, Dokumentation und Gruppierung aller geschäftlichen Transaktionen befasst, die das Vermögen eines Unternehmens betreffen. Dazu gehören unter anderem Einnahmen, Ausgaben, Einkäufe, Abschreibungen, Kredite und Lohnkosten.

Aufgaben und Zweck der Buchhaltung

Ein grundlegendes Prinzip der Buchführung ist, dass alle Aufzeichnungen vollständig, sachlich und zeitlich geordnet erfolgen müssen. Zudem müssen sie durch entsprechende Belege transparent und nachvollziehbar sein. Dies spiegelt sich in dem Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ wider. Die Buchführung bildet somit die Grundlage für die Gewinnermittlung, den Jahresabschluss und die Besteuerung durch das Finanzamt. Sie ist ein integraler Bestandteil des Rechnungswesens, zu dem auch die Kostenrechnung, Vergleichsrechnungen und die betriebliche Planung gehören.

Die Hauptaufgabe der Buchführung besteht darin, sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zahlenmäßig und strukturiert zu erfassen. Sie ermöglicht einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens, einschließlich Vermögensstatus, Liquidität und Profitabilität. Das Ziel der Buchführung ist es, alle vermögensrelevanten Vorgänge nachvollziehbar zu machen und ein klares Bild über die Kapital- und Schuldverhältnisse zu zeichnen. Diese Informationen sind nicht nur für interne Unternehmensentscheidungen von Bedeutung, sondern auch für Gläubiger und die Steuererhebung durch das Finanzamt. Die zeitnahe Bearbeitung von Buchführungsaufgaben ist essentiell, um Fristen bei Forderungen und Verbindlichkeiten einzuhalten und stets einen aktuellen Überblick über die finanzielle Lage zu gewährleisten.

Teilbereiche der Buchhaltung

Die Buchhaltung eines Unternehmens umfasst verschiedene zentrale Bereiche, deren Verständnis für das Bilanzsteuerrecht essenziell ist. Ein primärer Bereich ist die Finanzbuchhaltung (FiBu), die als Kern der Buchführung die Bilanzierung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beinhaltet. Die Hauptaufgaben der Finanzbuchhaltung schließen die Ermittlung von Schulden- und Vermögensständen, Bestandsveränderungen, den wirtschaftlichen Erfolg sowie die innerbetrieblichen Leistungen ein. Aus diesen Daten werden wichtige Kennzahlen wie Preiskalkulationen, Statistiken und die Umsatzsteuervoranmeldung abgeleitet. Für eine korrekte und vollständige Buchführung ist es unerlässlich, alle Belege und Rechnungen systematisch zu sammeln. Dies umfasst auch Barzahlungen, die in das Kassenbuch eingetragen werden, sowie die Erfassung des Geldflusses in Wareneingangs- und Warenausgangsbüchern.

Eng verknüpft mit der Finanzbuchhaltung sind die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung. Die Kreditorenbuchhaltung konzentriert sich auf die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Lieferanten und ist für die Bearbeitung der eingehenden Rechnungen verantwortlich. Ihr Hauptziel ist die fristgerechte Begleichung finanzieller Verpflichtungen, um die Beziehungen zu Lieferanten und externen Anbietern zu pflegen. Im Gegensatz dazu überwacht die Debitorenbuchhaltung die finanziellen Ansprüche des Unternehmens gegenüber Kunden.

Die Anlagenbuchhaltung spielt eine wichtige Rolle in der Überwachung und Verwaltung des Anlagevermögens. Hierzu zählen langlebige Vermögensgegenstände wie Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Lizenzen. Die Anlagenbuchhaltung ist entscheidend für die Bewertung von Zugängen und Abgängen des Anlagevermögens und unterstützt das Unternehmen bei Entscheidungen bezüglich Reparaturen oder Neuanschaffungen.

Eine weitere zentrale Säule der Buchhaltung ist die Bilanzbuchhaltung (BiBu). Sie fasst die Kennzahlen aller Teilbereiche in einer umfassenden Bilanz und dem Jahresabschluss zusammen. Diese Zusammenführung ermöglicht entscheidende Einblicke in den Unternehmenserfolg. Die Bilanz und der Jahresabschluss dienen nicht nur der Aufklärung über die Rentabilität im Sinne der Informationsfunktion, sondern bilden auch die rechnerische Grundlage für Steuerzahlungen und zukünftige betriebliche Entscheidungen.

Ergänzt wird das Bild der Buchhaltung durch Bereiche wie die Lohnbuchhaltung, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Energiebuchhaltung, die an dieser Stelle nicht näher erläutert werden.

Systeme der Buchführung

Im Rahmen der Buchführung werden verschiedene Systeme und Methoden angewendet, um die finanzielle Situation eines Unternehmens akkurat abzubilden. Ein wesentliches Element hierbei ist die Bestandsaufnahme durch eine Inventur. Die Inventur dient als Grundlage für die Erstellung der Bilanz, welche das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) des Unternehmens gegenüberstellt. Diese Bilanz ist jeweils zu Beginn und am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen.

Die Aktiva der Bilanz setzen sich aus dem Anlage- und dem Umlaufvermögen zusammen. Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dem Betrieb langfristig dienen, wie beispielsweise Maschinen oder dauerhaft genutzte Software. Das Umlaufvermögen hingegen beinhaltet kurzfristige Vermögensgegenstände, zu denen Vorräte oder Forderungen an Lieferanten zählen.

Auf der Passivseite der Bilanz wird das Eigenkapital sowie das Fremdkapital ausgewiesen. Das Fremdkapital kann beispielsweise aus Krediten von Lieferanten bestehen. Eine genaue Ermittlung und Aufschlüsselung dieser Positionen ist für die korrekte Darstellung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens unerlässlich.

Grundaufbau der Bilanz_n

Ein weiteres zentrales Element in der Buchführung ist die Gewinn- und Verlustrechnung. Die GuV stellt eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres dar und ist ein integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie bietet einen detaillierten Einblick in die Ertragslage des Unternehmens und ist sowohl für interne Analysezwecke als auch für die steuerliche Bewertung von hoher Bedeutung.

Grundaufbau der GuV

 

Bilanz

Die Bilanz eines Unternehmens erfüllt mehrere entscheidende Funktionen, die sowohl für die interne Unternehmensführung als auch für externe Interessengruppen von Bedeutung sind.

Zunächst dient die Bilanz der Dokumentation. Sie gibt verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen und Kapital des Unternehmens, abgesehen von den stillen Reserven. Als formeller Abschluss der Buchführung wird das Vermögen in der Bilanz festgehalten, wodurch sie zu einem handels- und steuerrechtlich relevanten Rechenwerk über die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens wird.

Eine weitere wichtige Funktion der Bilanz ist die Gewinnermittlung. Durch den Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres lässt sich unter Berücksichtigung von Einlagen und Entnahmen der Gewinn oder Verlust einer Periode ermitteln. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die dem Eigenkapitalkonto vorgelagert ist, liefert einen detaillierten Nachweis über das Zustandekommen des Gewinns oder Verlusts.

Die Informationsfunktion der Bilanz unterteilt sich in Selbstinformation und Drittinformation. Die Selbstinformation ermöglicht es dem Kaufmann, die Bilanz als Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu nutzen. Für Dritte wie Lieferanten, Kreditgeber, Konkurrenten, öffentliche Institutionen (zum Beispiel Finanzamt, IHK, Sozialversicherungsträger) und Arbeitnehmer dient die Bilanz als Informationsquelle für das zukünftige Verhalten gegenüber dem Unternehmen. In diesem Sinne trägt die Bilanz auch zum Gläubigerschutz bei.

Umgangssprachlich wird der Begriff "Bilanz" oft für den gesamten Jahresabschluss eines Unternehmens verwendet. Die Bilanzanalyse, ein wesentlicher Teil der Fundamentalanalyse, bezieht sich auf die Beurteilung eines Unternehmens basierend auf seinem Jahresabschluss.

Besonders bei Abschlüssen nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) steht die Informationsfunktion im Vordergrund. Die Internationalisierung der Kapitalmärkte erfordert einheitliche Regelungen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs. Jedoch ist zu beachten, dass Konzernabschlüsse nach HGB (Handelsgesetzbuch) oder IFRS nicht den ausschüttungsfähigen Gewinn ausweisen. In Deutschland wird dieser weiterhin ausschließlich nach den Regelungen des HGB ermittelt.

Bilanzarten 

Bei der Erstellung von Unternehmensbilanzen kommen verschiedene Arten zum Einsatz, die jeweils unterschiedliche Zwecke und Anlässe abdecken. Diese sind für angehende Steuerberater, Steuerfachwirte und andere im Steuerrecht tätige Personen von großer Bedeutung.

Laufende Bilanzen

Die laufenden Bilanzen werden in der Regel am Ende jedes Geschäftsjahres für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten erstellt. Ein typischer Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres. Für börsennotierte Unternehmen besteht darüber hinaus die Pflicht, Zwischenbilanzen zu veröffentlichen. Diese können wochen-, monats-, quartals- oder halbjahresweise erfolgen und sind Teil der Zwischenberichterstattung.

Außerordentliche Bilanzen

Neben den regelmäßigen Bilanzen gibt es auch außerordentliche Bilanzen, die zu speziellen Anlässen wie Gründung, Fusion, Auseinandersetzung, Sanierung oder Liquidation eines Unternehmens erstellt werden.

Handelsbilanz und Steuerbilanz

Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen muss sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz erstellen. Die Handelsbilanz orientiert sich am Handelsrecht und dient vorrangig der Informationsvermittlung an externe Adressaten. Die Steuerbilanz hingegen ist für die korrekte Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns im Rahmen der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer relevant, sowie für die Darstellung des Unternehmensvermögens im Kontext der Erbschaftsteuer.

Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Im Bereich des Ertragsteuerrechts existieren neben den eigentlichen Steuerbilanzen zusätzlich Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Sonderbilanzen erfassen das Sonderbetriebsvermögen eines oder mehrerer Mitunternehmer, das dem Betrieb zur Nutzung überlassen wird. Ergänzungsbilanzen hingegen dienen der Abbildung unterschiedlicher Wertansätze von Wirtschaftsgütern im Gesamthandsvermögen, um die Beteiligungsverhältnisse korrekt darzustellen.

Einzelbilanz und Konzernbilanz

Die Einzelbilanz bezieht sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines einzelnen Konzernunternehmens. Im Gegensatz dazu steht die konsolidierte Konzernbilanz, die Teil des Konzernabschlusses ist. In der Konzernbilanz werden durch Vermögens-, Schulden- und Umsatzkonsolidierung interne Transaktionen innerhalb des Konzerns eliminiert.

Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz

Gemäß § 242 Abs. 1 HGB muss ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Diese Bilanzen stellen das Verhältnis von Vermögen und Schulden des Unternehmens dar.

Diese unterschiedlichen Arten von Bilanzen bilden das Fundament für eine umfassende und korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens und sind somit ein essentielles Element im Bilanzsteuerrecht.

Aufbau einer Bilanz

Im Rahmen des Kurses Bilanzsteuerrecht ist es wichtig, ein tiefgehendes Verständnis der Struktur und der Bestandteile einer Unternehmensbilanz zu entwickeln. Gemäß § 247 HGB müssen in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten nicht nur ausgewiesen, sondern auch hinreichend aufgegliedert werden. Das Anlagevermögen umfasst dabei Gegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen.

Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptbereiche:

Aktivseite – Mittelverwendung

Die Aktivseite der Bilanz zeigt auf, wie die wirtschaftlichen Mittel des Unternehmens verwendet werden. Dies umfasst sowohl materielle Güter wie Geldmittel, Produktionsmittel und Rohstoffe als auch immaterielle Güter, deren finanzieller Wert nicht immer direkt messbar ist. Die Aktivseite gibt einen Überblick über die Vermögensstruktur des Unternehmens.

Passivseite – Mittelherkunft

Die Passivseite verdeutlicht, wie die Mittel finanziert sind, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Sie bildet die Finanzierungsstruktur ab und unterscheidet zwischen Fremd- und Eigenkapital. Eigenkapital besteht aus Mitteln ohne Rückzahlungsanspruch Dritter, einschließlich Stamm- und Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Rücklagen und thesaurierte Gewinne. Fremdkapital hingegen umfasst Mittel, die zeitlich befristet von Dritten zur Verfügung gestellt werden, wie Hypotheken, Anleihen und Darlehen. Aktiva und Passiva werden üblicherweise auf gegenüberliegenden Seiten der Bilanz dargestellt und müssen in ihrer Summe übereinstimmen, was die Bilanzsumme ergibt.

Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB ist ein entscheidendes Element und richtet sich primär an Kapitalgesellschaften. Jedoch nutzen auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften dieses Gliederungsschema, wobei lediglich Anpassungen in Bezug auf die Eigenkapitalpositionen erforderlich sind. Dieser Ansatz unterstützt die Harmonisierung von Jahresabschlüssen aller Unternehmen, was wiederum sinnvolle Betriebsvergleiche ermöglicht. Ein Bilanzanalyst kann somit davon ausgehen, dass sich in bestimmten Bilanzpositionen stets ähnliche Werte befinden. Zudem tragen diese Gliederungsvorschriften zur Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze, insbesondere der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit, bei.

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Gemäß § 247 HGB muss die Gliederung einen gesonderten Ausweis von Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten. Die Struktur einer nach § 266 HGB aufgestellten Bilanz ist dabei klar definiert.

Bilanzgliederung

Interessant ist der Fall eines hohen Unternehmensverlusts, der zu einem rechnerisch negativen Eigenkapital führt. Bei Kapitalgesellschaften wird dieser „Negativbetrag“ am Ende der Bilanz auf der Aktivseite als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ gemäß § 268 Abs. 3 HGB ausgewiesen. Bei Personenhandelsgesellschaften entspricht dies dem „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil“ der persönlich haftenden Gesellschafter oder der Kommanditisten nach § 264c HGB.

Berücksichtigung verschiedener Faktoren

Abweichungen von diesem Bilanzierungsschema können sich aus der Rechtsform (nach § 264c HGB), der Betriebsgröße (nach § 274a HGB) oder der Branchenzugehörigkeit (wie bei Kreditinstituten und Versicherungen) ergeben. Darüber hinaus können gemäß § 265 HGB einzelne wesentliche Geschäftsvorfälle oder Posten Anpassungen erfordern. Für spezielle Branchen wie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen und Pensionsfonds existieren eigenständige Bilanzgliederungsschemata, die durch spezifische Vorschriften wie die Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung und die Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung geregelt sind. Man sollte außerdem nicht versuchen, irgendeine Bedeutung in die Wörter "Soll" und "Haben" sowie "Aktiva" und "Passiva" zu legen. Diese Begriffe haben insbesondere nicht ihre umgangssprachliche Bedeutung.