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Kapitalrücklage
Innerhalb der Kapitalrücklage werden unterschiedliche Positionen zusammengefasst (§ 272 Abs. 2 HGB):
Beträge, die bei der Emission von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt werden (= Agio, vergleiche hierzu § 9 AktG, §§ 150, 152 Abs. 2 AktG),
Betrag, der bei der Emission von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen über ihren Rückzahlungsbetrag hinaus erzielt wird (= Agio, vergleiche hierzu § 221 AktG),
Zuzahlungsbeträge, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten (§ 221 Abs. 3 AktG),
Betrag anderer Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten (§ 42 Abs. 2 GmbHG).
Beispiel
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