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Buchführung - sonstige Forderungen

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Buchführung

sonstige Forderungen

Die sonstige Forderung ist quasi das Gegenstück zum PRAP. Bei der sonstigen Forderung entsteht in der ablaufenden Periode ein Ertrag, der aber erst in der Folgeperiode gezahlt wird. Dieser Ertrag muss nun antizipativ abgegrenzt werden (--> Erfolgswirkung entsteht vor Zahlung).

Beispiel zu den sonstigen Forderungen

Beispiel

Unternehmer U bekommt für die vergangene Periode noch Zinserträge von seiner Bank in Höhe von 1274€, die diese jedoch erst im März des folgenden Jahres überweist:

sonstige Forderungen1.274anZinserträge1.274

Der Sinn des Ganzen ist, wie auch schon bei den ARAP und PRAP, dass nun in der GuV die Zinserträge erscheinen und zum Gewinn dazugerechnet werden, auch wenn die Zahlung noch gar nicht eingegangen ist!
Wenn die Bank nun im Folgejahr zahlt, bucht U so:

Bank1.274ansonstige Forderungen1.274

Merke

sonstige Forderungen - antizipative Abgrenzung - Ertrag vor Eingang der Zahlung - hat Auswirkungen auf GuV
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