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Handels- & Gesellschaftsrecht | Steuerfachwirtprüfung - Die GmbH & Co. KG

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Hinweis

Auch hier wiederholen sich in den meisten Bereichen die bereits dargestellten Besonderheiten der jeweiligen Gesellschaftsformen. Wiederholen Sie diese ggf. und machen Sie sich die Verknüpfung der einzelnen Bereiche bewusst. Im Folgenden werden daher wieder nur die abweichenden Besonderheiten der Gesellschaftsform dargestellt.

Die GmbH & Co. KG ist eigentlich eine KG, bei der der Komplementär eine GmbH ist. Sie spielt in der wirtschaftlichen Praxis eine große Rolle, da bei dieser Gesellschaftsform die Vorteile der GmbH mit denen der KG kombiniert werden können. Hier kommt es zu einer sog. Grundtypenvermischung, die rechtlich anerkannt ist.

Da die GmbH & Co. KG eine KG ist, finden die §§ 161 ff. HGB Anwendung, sowie ergänzend die Vorschriften über die OHG, die GbR und in Bezug auf die Komplementär-GmbH das GmbHG.

Grundsätzlich haften die Komplementäre der KG vollumfänglich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Diese Haftung wird hier eingeschränkt, da die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter zwar formell unbeschränkt haftet, allerdings gegenüber den Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen der GmbH (§ 13 II GmbHG). Die Kommanditisten der GmbH & Co. KG haften nur mit der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.

Vorteil einer GmbH & Co. KG ist nicht nur die Haftung, die vergleichbar mit der einer reinen GmbH ist. Da es sich um eine Personenhandelsgesellschaft und nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt, unterliegt sie nicht der Körperschaftssteuer. Es fallen lediglich Gewerbe- und Einkommenssteuern an, die zu einer deutlich geringeren Steuerlast führen können. Nachteil ist hingegen ein deutlich erhöhter Aufwand bei der Gesellschaftsgründung. Zudem müssen bei einer GmbH & Co. KG immer zwei Jahresabschlüsse und zwei Steuererklärungen abgegeben werden.