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Investitionsrechnung - Die Einkommenssteuer

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Die Einkommensteuer wird lediglich bei natürliche Personen erhoben, im Gegensatz zur Körperschaftsteuer, welche juristischer Personen steuerlich belastet.

Da die Einkommensteuersätze von der viele Faktoren anhängig sind, wie bspw. einem progressiv steigendem Einkommensteuersatz abhängig vom zu versteuernden Einkommen, werden wir dieses Thema nur ganz oberflächlich besprechen.

Ausschüttungen werden im Rahmen der sog. Abgeltungsteuer mit 25 % belastet.

Berechnung der Einkommensteuer

Beispiel

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Beispiel 51:

Walter Heinrich ist Alleinaktionär seiner eigenen Firma der Heinrich AG aus Hagen und will den gesamten Gewinn nach Steuern aus seinem Unternehmen herausziehen. Berechne die zu zahlenden Einkommensteuer und die Gesamtsteuerbelastung. Da Walter Heinrich keiner Kirche angehört und auch keine Kinder hat, fallen sowohl Kirchensteuer als auch evtl. Kinderfreibeträge nicht an. Rechne im Rahmen der Abgeltungsteuer mit einem Einkommensteuersatz von 25 %. Um es simpel zu halten, wird auch ohne Solidaritätszuschlag kalkuliert.

Als ersten Schritt muss natürlich berechnet werden, wie viel Gewinn die Heinrich AG nach Kreditbedienung  und Abzug der Unternehmensteuer überhaupt auszahlen kann:

Jahr 1 2 3 4
Zahlungsreihe65.000,0095.000,0075.000,00125.000,00
Kredit (Zinsaufwand)15.000,0011.250,007.500,003.750,00
Tilgung25.000,0025.000,0025.000,0025.000,00
Steuern8.300,0019.505,0014.110,0031.955,00
Auszahlung (Bemessungsgrundlage)16.700,0039.245,0028.390,0064.295,00
Einkommensteuer = B · 0,254.175,009.811,257.097,5016.073,75

Tab. 70: Finanzplan zur Berechnung der Einkommensteuer

Gesamtsteuerbelastung

Die Gesamtsteuerbelastung der Ralph AG und des Alleinaktionärs Ralph sieht demnach so aus.

Jahr 1 2 3 4
Gewerbesteuer4.550,0010.692,507.735,0017.517,50
Körperschaftsteuer3.750,008812,506.375,0014.437,50
Einkommensteuer4.175,009.811,257.097,5016.073,75
Steuern insgesamt12.475,0029.316,2521.207,5048.028,75

Tab. 71: Gesamtsteuerbelastung

 

Fassen wir nun den Kurs zusammen:

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