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Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerfachwirtprüfung - Differenzierende Zuschlagskalkulation

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Differenzierende Zuschlagskalkulation

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Bei der differenzierenden Zuschlagskalkulation werden unterschiedliche Arten von Gemeinkosten unterschiedlich zugeschlagen. Es werden bspw. für Fertigungskosten ein anderer Zuschlagsatz ermittelt als für Materialkosten. Nach folgendem Schema wird die differenzierende Zuschlagskalkulation gerechnet:

Methode


MaterialeinzelkostenMEK
+ Materialgemeinkosten+ MGK
(=ZS MK · MEK)
+ Fertigungseinzelkosten+ FEK
+ Fertigungsgemeinkosten+ FGK
(=ZS FK · FEK)
+ Sondereinzelkosten der Fertigung+ SEKF
= Herstellkosten = HK
+ Verwaltungsgemeinkosten+ VwGK
(=ZS VW · HK)
+ Vertriebsgemeinkosten+ VtGK
(=ZS VT · HK)
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs+ SEKV
= Selbstkosten = SK

Was wird genau unter den Sondereinzelkosten der Fertigung verstanden?

Merke

Bei den Sondereinzelkosten der Fertigung handelt es sich um Fertigungskosten, die auftragsbezogen sind. Sie lassen sich damit - bezogen auf den Auftrag - einzeln der Fertigung zuordnen, nicht jedoch dem einzelnen Stück des zu verrechnenden Produkts.

Beispiel

Ein Standardbeispiel für Sondereinzelkosten der Fertigung sind Spezialwerkzeuge.

Merke

Die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten werden häufig nach ein und demselben Zuschlagssatz verrechnet, d.h. es gilt dann ZSVW = ZSVT. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten werden dann als einheitlicher Zuschlagssatz auf die Herstellkosten bezogen.

Problematisch an der differenzierenden Zuschlagskalkulation ist die prozentuale Zuordnung der Gemein- auf Einzelkosten. Es wird nämlich hierbei gewissermaßen unterstellt, dass die Einzelkosten die Gemeinkosten verursachen. Außerdem ist auch problematisch, dass sehr hohe Zuschlagssätze häufig auf die Einzelkosten verrechnet werden. Zuschlagssätze von 200 oder 300 % oder sogar mehr sind nicht selten in der Praxis. Dieses Problem der Zuschlagskalkulation wird durch die Prozesskostenrechnung aufgegriffen. Hierbei erfolgt keine Verrechnung von Gemeinkosten bezogen auf die Einzelkosten, sondern vielmehr eine Verrechnung von Gemeinkosten in Bezug auf sogenannte Prozesse und Prozessmengen.

Merke

Herstellkosten und Herstellungskosten dürfen niemals verwechselt werden. Der Begriff der Herstellkosten gehört zum internen (= Kosten- und Leistungsrechnung), während die Herstellungskosten zum externen Rechnungswesen (= Jahresabschluss) gehören.

Beispiel

Wir betrachten die Unternehmung aus Beispiel 31, deren BAB wir ausgerechnet hatten. Die Materialeinzelkosten des Produkts liegen bei 8 €, die Fertigungseinzelkosten bei 7 €. Es mögen Sondereinzelkosten der Fertigung auftreten von 5 €. Schließlich fallen Sondereinzelkosten des Vertriebs an von 2 €.
Berechne die Herstellkosten und die Selbstkosten.

Zur Wiederholung: die errechneten Zuschlagssätze aus dem BAB ergaben

Zuschlagssatz Materialkosten: 26,25 %,
Zuschlagssatz Fertigungskosten: 210,85 %,
Zuschlagssatz Verwaltungskosten: 8,59 %.

Hiermit lassen sich die Herstellkosten und die Selbstkosten nach dem oben genannten Schema kalkulieren.

Man setzt die Einzelkosten ein und multipliziert die jeweiligen Einzelkosten mit dem entsprechenden Zuschlagssatz. So sind die Materialeinzelkosten von 8 € mit 26,25 % zu multiplizieren, um die auf das Produkt zuzuordnenden Materialgemeinkosten in Höhe von zu erhalten:

Positionen Produkt
Materialeinzelkosten8 €
+ Materialgemeinkosten (= )2,1 €
+ Fertigungseinzelkosten7 €
+ Fertigungsgemeinkosten (= )14,76 €
+ Sondereinzelkosten der Fertigung5 €
= Herstellkosten36,86 €
+ Verwaltungskosten ( = )3,17 €
+ Vertriebskosten (= )--
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs2 €
= Selbstkosten42,03 €

Tab. 35: Selbstkosten in differenzierender Zuschlagskalkulation.

Überblick über die Kostenträgerstückrechnung

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An dieser Stelle zur Übersichtlichkeit die Abbildung zur Kostenträgerstückrechnung aus dem Video.

Abb. 41: Kostenträgerstückrechnung

 


Problematik und Kritik

An der Zuschlagskalkulation ist ebendieses Zuschlagen jedoch problematisch.

Denn man behandelt die Kosten so, als würden die Gemeinkosten von den Einzelkosten verursacht. Das ist aber nicht der Fall. Im vorliegenden Beispiel werden auf die 8 € Materialeinzelkosten einfach 26,25 % drauf geschlagen, so dass die Einzelkosten die Gemeinkosten in ihrer Höhe beeinflussen, gewissermaßen verursachen.

Dieses Problem geht man mit der Prozesskostenrechnung an. Hier werden nämlich die Gemeinkosten nicht nach Maßgabe der Einzelkosten zugeordnet, sondern nach Maßgabe sogenannter Prozesse. Man erreicht dadurch zwar auch keine Verursachungsgerechtigkeit – da Gemeinkosten definitionsgemäß nicht verursachungsgemäß zuordenbar sind – wohl aber eine Beanspruchungsgerechtigkeit.

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