Die verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift des § 129 AO sorgt regelmäßig für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten. Dies zeigt sich auch im vorliegenden Streitfall, welcher vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 860/21 F) geführt wurde. Daher ist es Anlass dieses Urteil einmal näher zu betrachten und auf die wesentlichen Punkte im Urteilsbeschluss einzugehen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Der § 1a KStG ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland, sich steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln zu lassen. Dies bedeutet, dass ihre Gewinne nach dem Körperschaftssteuersatz von 15 % besteuert werden, was für Gesellschafter in der Regel vorteilhafter ist als die persönliche Einkommensteuer mit bis zu 45 %.
Das Going-Concern-Prinzip, im Deutschen "Fortführungsprinzip" genannt, ist für handelsrechtliche Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen essentiell. Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB müssen Vermögen und Schulden eines Unternehmens mit der Annahme bewertet werden, dass das Unternehmen weitergeführt wird, außer es gibt tatsächliche oder rechtliche Hindernisse. Es folgt im HGB dem Grundsatz der Bilanzidentität.
Lesen Sie hier alles über die aktuellen Pauschbeträge für Sachentnahmen vom 15.06.2021 in der Umsatzsteuer.
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