§ 351 Abs. 1 AO ist ein immer wiederkehrender Examensschwerpunkt im Verfahrens-recht. Aufgrund der hohen Prüfungsrelevanz für Steuerberater- und Steuerfachwirtprüfungen wird ein jüngeres Urteil des BFH vom 11.12.2024, II R 44/21 aufgegriffen. In diesem Urteil zeigt der BFH die partiellen Änderungsmöglichkeiten eines erbschaft- und schenkungssteuerlichen Änderungsbescheids bei Ausübung einer nachträglichen Vollverschonung i. S. d. § 13a Abs. 8 ErbStG auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Die neue Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, plant steuerliche Änderungen, wie z.B eine Anhebung der Mini-Job-Grenze auf 520 Euro und der Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro. Der Sparerpauschbetrag steigt auf 1.000 Euro. Zusätzlich sind Investitionserleichterungen für Klimaschutz und Digitalisierung geplant. Es wird keine neuen Substanzsteuer eingeführt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche werden intensiviert und die Koalition strebt eine Reduzierung der Steuerbürokratie an.
Schenkungen an Urenkel haben steuerlich keinen gleichen Freibetrag wie Schenkungen an Enkel, solange Eltern und Großeltern noch leben. Ein Streitfall in Düsseldorf zeigt, dass Urenkel einen geringeren Freibetrag erhielten als erwartet, was zu einer Klage führte, die jedoch vom Bundesfinanzhof abgelehnt wurde. Die Steuerklassen und Freibeträge sind in der Generationsabfolge verankert, um sicherzustellen, dass Vermögen gerecht aufgeteilt wird und keine Generation bevorzugt wird.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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