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  • aktuelle-rechtsprechung
    Umsatzsteuer: Änderungen im Überblick

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    Deutschland implementiert eine vorübergehende Umsatzsteuersenkung auf 7% für Gas- und Wärmeversorgung bis März 2024. Die Übergangsregeln erlauben anpassbare Abrechnungszeiträume und die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs. Jahresrechnungen müssen die Reduzierung reflektieren. Die Änderung erfordert sorgfältige Liquiditätsplanung und Kommunikation mit Kunden zur Klärung der temporären Steuerlast und Sicherstellung der Compliance.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Jahressteuergesetz 2022

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    Der Bundestag hat am 2.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 mit wichtigen Ergänzungen und Abweichungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten und auch polarisierenden Änderungen im Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und weiteren Steuergesetzen.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

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    Unternehmen, die gemäß § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreite Umsätze erzielen und demnach keinen Vorsteuerabzug beanspruchen können, stehen vor einem Dilemma: Die Umsatzsteuer, die auf Honorare für Aufsichtsräte ausgewiesen ist, kann nicht abgezogen werden. Das führt zu einer erhöhten finanziellen Last. Wird einem Aufsichtsrat beispielsweise ein Honorar von 10.000 Euro netto gezahlt, verbleibt für das Unternehmen eine zusätzliche Steuerbelastung von 1.900 Euro. Diese Situation stellt eine direkte Mehrbelastung durch die Umsatzsteuer dar, die insbesondere für Bildungsträger und ähnliche Organisationen zu finanziellen Herausforderungen führen kann.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Umsatzsteuer: Vorsteuervergütungsverfahren

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    Die Fristen für die Beantragung von Vorsteuervergütungen aus dem ehemaligen Gemeinschaftsgebiet Großbritanniens für das Jahr 2020 variierten je nach Mitgliedsland, wobei der Stichtag entweder der 31. März 2021 oder der 30. September 2021 war. Inländische Unternehmer müssen sich im jeweiligen Mitgliedsland registrieren, um Vorsteuervergütungen zu beantragen, wobei die Anträge elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden müssen. Es gibt Mindestbeträge für die Vorsteuervergütung, und detaillierte Informationen zu den erforderlichen Angaben sind auf der Website des BZSt verfügbar, wobei die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung innerhalb von vier Monaten nach Antragseingang erfolgt.

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