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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) - Bestellung eines allgemeinen Vertreters

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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung)

Bestellung eines allgemeinen Vertreters

Wann benötigt der Steuerberater einen allgemeinen Vertreter?

Wenn er länger als einen Monat daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben; § 69 StBerG. Das kann insbesondere gesundheitliche Gründe haben, kann aber auch andere Gründe haben. So war ein Berufskollege leidenschaftlicher Segler und war mehrfach im Jahr über Monate auf Segeltörn. So ist sichergestellt, dass im Falle einer vorübergehenden persönlichen Verhinderung die Wahrnehmung der Auftraggeberinteressen (z.B. Fristen wahren) gewahrt bleiben.

Die zuständige Steuerberaterkammer bestellt den Vertreter von Amts wegen nur, wenn der Steuerberater nicht seinerseits eine Vertretungsvorsorge mit einem Kollegen getroffen hat.