Am 1.8.2022 trat das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.
Bis zur Novellierung standen dem Steuerberater zur gemeinschaftlichen Ausübng seines Berufes folgende Formen von Berufszusammenschlüssen zur Verfügung:
- Steuerberatungsgesellschaft
- Sozietät
- Partnerschaftsgesellschaft
- Bürogemeinschaft
- Kooperation
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die bisherige Rechtslage nicht vollständig außer Kraft tritt. Insbesondere die Ausführungen zur Partnerschaftsgesellschaft behalten ihre Gültigkeit.
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