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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) - Höhere Leistungsvereinbarung

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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung)

Höhere Leistungsvereinbarung

Nach § 4 StBVV ist die Vereinbarung einer höheren Vergütung, als sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ergibt, im Rahmen der Privatautonomie möglich.

Formales

Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung erfordert:

  • Textform der entsprechenden Erklärung (Vereinbarung) des Auftraggebers,
  • Bezeichnung des Schriftstückes als Vergütungsvereinbarung, wenn die Vereinbarung nicht vom Auftraggeber verfasst wurde,
  • das Schriftstück muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein,
  • der Steuerberater hat den Auftraggeber in Textform darauf hinzuweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Formulierung

Beispiel

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Ich weise meinen Mandanten darauf hin, dass eine höhere oder eine niedrigere Gebühr in Textform vereinbart werden kann.