Nach § 4 StBVV ist die Vereinbarung einer höheren Vergütung, als sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ergibt, im Rahmen der Privatautonomie möglich.
Formales
Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung erfordert:
- Textform der entsprechenden Erklärung (Vereinbarung) des Auftraggebers,
- Bezeichnung des Schriftstückes als Vergütungsvereinbarung, wenn die Vereinbarung nicht vom Auftraggeber verfasst wurde,
- das Schriftstück muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein,
- der Steuerberater hat den Auftraggeber in Textform darauf hinzuweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.
Formulierung
Beispiel
Ich weise meinen Mandanten darauf hin, dass eine höhere oder eine niedrigere Gebühr in Textform vereinbart werden kann.
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