„Europarecht“ kann man eng oder weit verstehen. Europarecht im weiteren Sinn umfasst das Recht aller europäischen internationalen Organisationen und Pakte (z.B. Europarat, OECD, OSZE). Die EMRK („Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“) gehört ebenfalls hierzu. Über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Europarecht im engeren Sinn ist das Recht der Europäischen Union. Dies sind im Einzelnen:
- der EU-Vertrag (EUV),
- der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
- die Europäische Grundrechtecharta (GRCh),
- die völkerrechtlichen Verträge der Union und das Recht, das die Organe der EU erlassen (Sekundärrecht, Art. 288 AEUV).
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