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Europarecht (Mündliche Prüfung) - Die Normenhierarchie

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Europarecht (Mündliche Prüfung)

Die Normenhierarchie

Die Normen des primären Unionsrechts stehen an der Spitze der unionsrechtlichen Normenhierarchie und nehmen damit gegenüber den sonstigen Normen des Unionsrechts den höchsten und untereinander grundsätzlich den gleichen Rang ein. Das sekundäre Unionsrecht steht unter dem primären Unionsrecht einschließlich der allgemeinen Rechtsgrundsätze. Unionsrechtsakte müssen mit dem primären Unionsrecht und den insofern dazugehörigen allgemeinen Rechtsgrundsätzen vereinbar sein (vgl. Art. 263 Abs. 2 AEUV). Darunter ist das tertiäre Unionsrecht einzuordnen.

 

Die von der Union abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge sind integrierender Bestandteil des Unionsrechts und für die Unionsorgane verbindlich, Art. 216 Abs. 2 AEUV. Damit sind sie zugleich auch für alle Mitgliedstaaten unmittelbar bindend. Sie gehen dem sekundären Unionsrecht rangmäßig vor, sodass Rechtshandlungen der Organe zu ihrer Rechtmäßigkeit mit ihnen vereinbar sein müssen. Völkerrechtliche Verträge der Union stehen im Rang unter dem primären und ungeschriebenen Unionsrecht (vgl. Art. 218 Abs. 11 AEUV). Schließlich geht auch das Völkergewohnheitsrecht dem sekundären Unionsrecht vor.