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Handels- & Gesellschaftsrecht | Steuerfachwirtprüfung - Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Handels- & Gesellschaftsrecht | Steuerfachwirtprüfung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Im Zusammenhang mit der GmbH muss zwischen zwei Begriffen unterschieden werden:

Hinweis

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Bei der Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform. Hierbei handelt es sich um eine GmbH, die ohne eine bestimmte Mindestkapitaleinlage gegründet werden kann. Ausreichend ist bereits eine Einlage von 1 €. Für die UG gelten im Übrigen im Wesentlichen dieselben Regelungen wie für die GmbH. Unterschiede bestehen nur hinsichtlich der Haftung der Gesellschaft, auf die jeweils gesondert hingewiesen wird.

Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt Folgendes:

  • Es handelt sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person).
  • Die Gesellschafter beteiligen sich mit einer Stammeinlage an dem in Stammanteile zerlegten Stammkapital.
  • Die Gesellschafter haften nicht persönlich.
  • Eine GmbH kann zu jedem Zweck, den das Gesetz zulässt, errichtet werden (§ 1 GmbHG).
  • Sie ist eine Handelsgesellschaft (§ 13 III GmbHG).
  • Eine GmbH ist als Kaufmann anzusehen (§ 6 II HGB, sog. Formkaufmann).

Die GmbH ist ebenso wie die Aktiengesellschaft eine juristische Person, hat aber trotzallem einige Ähnlichkeit mit den Personengesellschaften. Die Gesellschafter können ebenso wie in einer Personengesellschaft die innere Struktur der Gesellschaft ohne Einschränkung frei regeln. Allerdings sind diese Vorschriften über die Regelung des Innenverhältnisses nicht zwingend vorgeschrieben und können individuell vereinbart werden, wohingegen die Struktur einer AG fast komplett zwingend durch Rechtsvorschriften geregelt ist.