
Mit Urteil vom 20.03.2025 (VI R 25/23) hat der BFH eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung zur abkommensrechtlichen Einordnung der Einkünfte angestellter Künstler im öffentlichen Dienst getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein in Luxemburg bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angestellter Orchestermusiker unter die Sondervorschrift für Künstler i. S. d. Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) fällt oder ob das Besteuerungsrecht nach der allgemeinen Regelung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. nach der Kassenstaatsregelung zu bestimmen ist. Der BFH bejaht die Künstlereigenschaft und ordnet die Einkünfte dem Anwendungsbereich des Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) zu, mit der Folge zur Anwendung der Anrechnungsmethode. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 08.10.2025 hat der BFH entschieden, dass die Einbringung sämtlicher Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn die fünfjährige Vorbehaltensfrist nicht eingehalten wird. Der BFH grenzt die Einbringung ausdrücklich von der Ausgliederung zur Neugründung ab und stellt klar, dass eine teleologische Reduktion der Fristenregelung allein aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen nicht zulässig ist. Die Entscheidung fügt sich in die restriktive Linie des II. Senats zur Anwendung des § 6a GrEStG ein und hat erhebliche Bedeutung für konzerninterne Reorganisationsstrukturen, insbesondere bei Einbringungen zur Neugründung außerhalb des Umwandlungsrechts. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 03.06.2025 (III R 12/22) hat der BFH eine für die Immobilienpraxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur Reichweite der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei einer Kapitalgesellschaft die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch eine einmalige en-bloc-Veräußerung ausreicht, um die erweiterte Kürzung zu versagen – ohne dass zusätzlich das einkommensteuerrechtliche Merkmal der Nachhaltigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG) erfüllt sein muss. Der BFH bejaht dies ausdrücklich und grenzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkür-zung dogmatisch klar vom einkommensteuerlichen Gewerbebegriff ab. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften erheblich. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die fortgeschrittene Digitalisierung stellt das Verfahrensrecht vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Frage, wie elektronische Kommunikation im Rahmen steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu behandeln sind, hat in der Praxis an Bedeutung erlangt. Mit seinem Beschluss vom 30.04.2025, XI R 15/23 hat der BFH erstmals höchstrichterlich klargestellt, dass E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AO aufbewahrungspflichtig sein können und die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung grundsätzlich berechtigt ist, deren Vorlage zu verlangen. Zugleich grenzt der BFH die Befugnisse der Finanzverwaltung ein. Ein sog. Gesamtjournal, das sämtliche E-Mail-Verkehrsdaten umfasst, darf nicht verlangt werden. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

§ 351 Abs. 1 AO ist ein immer wiederkehrender Examensschwerpunkt im Verfahrens-recht. Aufgrund der hohen Prüfungsrelevanz für Steuerberater- und Steuerfachwirtprüfungen wird ein jüngeres Urteil des BFH vom 11.12.2024, II R 44/21 aufgegriffen. In diesem Urteil zeigt der BFH die partiellen Änderungsmöglichkeiten eines erbschaft- und schenkungssteuerlichen Änderungsbescheids bei Ausübung einer nachträglichen Vollverschonung i. S. d. § 13a Abs. 8 ErbStG auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der BFH hat in der aktuellen Rechtsprechung mehrere Urteile über die steuerliche Einordnung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft Stellung genommen. Auch im Urteil vom 27.11.2024, I R 23/21 ist der BFH auf diese Thematik eingegangen und hat geurteilt, ob eine Personengesellschaft Organträgerin sein kann. Auf dieses Urteil wird im Folgenden näher eingegangen und in seinen Kernaussagen zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21 hat der BFH ausdrücklich klargestellt, dass Darlehensgewährungen eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft den Regelungen des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO unterliegen und aufgrund der Personenidentitäten steuerlich nicht anzuerkennen sind. Aufgrund der hohen Examensrelevanz für Steuerberater-, Steuerfachwirt- und Bilanz-buchhalterprüfungen wird im Folgenden näher auf den Urteilsgrundsatz und seine Kerninhalte eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die grundstücksverwaltende GmbH ist ein gängiges Gestaltungsmittel, um in den An-wendungsbereich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung zu kommen. Mit Urteil vom 17.10.2024, III R 1/23 hat der BFH geurteilt, wie die Norm zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksverkäufen zu Beginn des 31.12. auszulegen ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift des § 129 AO sorgt regelmäßig für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten. Dies zeigt sich auch im vorliegenden Streitfall, welcher vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 860/21 F) geführt wurde. Daher ist es Anlass dieses Urteil einmal näher zu betrachten und auf die wesentlichen Punkte im Urteilsbeschluss einzugehen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

In der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Holdingmodell eine beliebte Unternehmensstruktur. In einer solchen Unternehmensstruktur war es nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch problematisch, wenn Kapital von der Tochter- an die Muttergesellschaft (Holding) ausgeschüttet wird. Regelmäßig hatte die Finanzverwaltung dabei eine Freistellungsbescheinigung i. S. d. § 44a Abs. 5 S. 4 EStG versagt. Mit Urteil vom 12.12.2023 (VIII R 31/21) hat der BFH aber aufgezeigt, dass der Erhalt einer Freistellungsbescheinigung auch für geschäftsmäßig tätige Holdinggesellschaf-ten möglich ist. Auf diese geänderte Rechtsansicht wird im Folgenden näher eingegangen und auf die Kernaussagen dieses Urteils näher eingegangen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das das Umsatzsteuer-, Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz sowie die Abgabenordnung sein.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung