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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Das T-Konto in der Buchhaltung: Verständnis von Soll und Haben

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Das T-Konto in der Buchhaltung: Verständnis von Soll und Haben

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Das T-Konto ist ein einfaches Werkzeug zur Darstellung von Geschäftsvorfällen und hat immer zwei Seiten: die linke Seite, bekannt als „Soll“, und die rechte Seite, bekannt als „Haben“. Diese beiden Seiten dienen dazu, die Veränderungen in den Werten der Konten festzuhalten – auf einer Seite werden Abnahmen (Wegnahmen) verbucht, auf der anderen Seite Zunahmen (Hinzufügungen).

Bedeutung von Soll und Haben

Ursprünglich stammen die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ aus der Sprache der Bankbilanzen. „Soll“ wurde verwendet, um anzuzeigen, dass der Schuldner zahlen „soll“, während „Haben“ bedeutete, dass der Kunde etwas zu „haben“ hat. Heutzutage sind diese Begriffe jedoch eher technische Termini ohne diese ursprüngliche Bedeutung.

Eine hilfreiche Merkregel kann sein, dass „Soll“ mit „S“ wie „Steigen“ beginnt. Das bedeutet, wenn der Wert eines Kontos steigt, wird es im Soll gebucht. Umgekehrt steht „Haben“ für „Herkommen“, was impliziert, dass eine Buchung im Haben erfolgt, wenn der Wert des Kontos sinkt.

Im Alltag assoziiert man „Soll“ oft mit einer Verpflichtung („sollen“) und „Haben“ mit Besitz („haben“). In der Buchhaltung jedoch haben diese Begriffe eine spezifische und abweichende Bedeutung.

Im folgenden Video wird das zuvor theoretisch behandelte Thema "Kontensystem" aufgegriffen und anhand von Beispielen ausführlich erläutert.

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Anwendung von Soll und Haben in der Buchhaltung

Bei Bestandskonten (wie Aktiv- und Passivkonten) zeigen Zu- und Abgänge im Soll bzw. Haben an, wie sich die Vermögenswerte oder Schulden des Unternehmens verändern. Bei Erfolgskonten (wie Aufwands- und Ertragskonten) wird der Gewinn oder Verlust durch Buchungen im Soll oder Haben ermittelt.

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