
Die fortgeschrittene Digitalisierung stellt das Verfahrensrecht vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Frage, wie elektronische Kommunikation im Rahmen steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu behandeln sind, hat in der Praxis an Bedeutung erlangt. Mit seinem Beschluss vom 30.04.2025, XI R 15/23 hat der BFH erstmals höchstrichterlich klargestellt, dass E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AO aufbewahrungspflichtig sein können und die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung grundsätzlich berechtigt ist, deren Vorlage zu verlangen. Zugleich grenzt der BFH die Befugnisse der Finanzverwaltung ein. Ein sog. Gesamtjournal, das sämtliche E-Mail-Verkehrsdaten umfasst, darf nicht verlangt werden. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der Progressionsvorbehalt ist eine Besonderheit im Rahmen der Steuerfestsetzung. In einem aktuellen BFH-Urteil vom 21.05.2025 wird nochmal die Vielseitigkeit in der Anwendung des Progressionsvorbehalts im Kontext des internationalen Steuerrechts deutlich. Der BFH hat entschieden, ob bei der Vereinnahmung steuerfreier Vermietungseinkünfte eine Progression gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 oder nach § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG anzuwenden ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Korrekturvorschriften sind ein „Dauerbrenner“ in der sog. Mischklausur am Tag 1 des Steuerberaterexamen. Im aktuellen Urteil des BFH vom 29.04.2025, VI R 14/23 wurde entschieden, ob eine Korrektur eines Steuerbescheids gemäß § 165 Abs. 2 AO zulässig war, welcher sich zu Lasten des Steuerpflichtigen änderte. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Jüngst musste sich der BFH im Urteilsfall vom 27.03.2024 (VI R 5/22) damit auseinandersetzen, ob die Begrenzung des Teilnehmerkreises eine Schädlichkeit für eine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a) S. 1 EStG darstellt und damit eine Pauschalbesteuerung zu versagen ist. Der Urteilsgrundsatz wird im folgenden Blogbeitrag zusammengefasst und genauer dargestellt. Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine steuerliche Beratung.

Betriebliche Events sind für das kollegiale und soziale Miteinander ein beliebtes Mittel. Die jüngere Rechtsprechung zeigt mal wieder, dass insbesondere die Firmenfeiern von der Finanzverwaltung regelmäßig ins Blickfeld genommen und aus steuerlichen Gesichtspunkten umfassend geprüft werden. Im folgenden Blogbeitrag wird deshalb auf ein Urteil des FG Niedersachsen vom 24.04.2024 (8 K 66/22) näher eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuergesetz sowie den übrigen Steuerarten sein (keine abschließende Aufzählung). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.

Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das das Umsatzsteuer-, Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz sowie die Abgabenordnung sein.

Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umwandlungssteuergesetz sein.

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende. Grund genug sich frühzeitig mit den geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht für das Veranlagungsjahr 2024 zu beschäftigen. Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Einkommensteuergesetz sein.

Das Jahr 2024 hatte es in der Entwicklung zum aktuellen Steuerrecht in sich. Dies zeigt v.a. die derzeitige Rechtslage rund um das Jahressteuergesetz 2024 (sog. Wachstumschancengesetz). Der folgende Beitrag soll einen Überblick liefern, welche Neuerungen sich im Steuerrecht ergeben. Der Schwerpunkt wird dabei auf mögliche Themen in der diesjährigen Steuerberater-, Steuerfachwirt-, Bilanzbuchhalter- und Steuerfachangestelltenprüfung gelegt (keine abschließende Darstellung).

Aufgrund des großen Themenumfangs für die mündliche Prüfung des Steuerberaterexamens ist eine penible Vorbereitung für ein erfolgreiches Bestehen unabdingbar. Neben der fachlichen Sicherheit sollte das Üben der Vortragsweise ebenfalls einen Schwerpunkt in der Prüfungsvorbereitung darstellen. In diesem Artikel geben wir eine Hilfestellung zur Strukturierung der Vorbereitungszeit vor der mündlichen Prüfung.

Zur mündlichen StB-Prüfung wird ein Teilnehmer zugelassen bzw. geladen, wenn die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht übersteigt. Die Gesamtnote errechnet sich gem. § 15 Abs. 2 DVStB aus der Summe der einzelnen Klausurnoten, geteilt durch drei. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und aus weiteren sechs Prüfungsabschnitten, sogenannten „Prüfungsrunden“, die jeweils gesondert benotet werden. Allerdings sind die Details zum Kurzvortrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Ihre Details ergeben sich aus der Einladung zur mündlichen Prüfung.

Die wichtigsten Informationen zur Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in (Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgegenstände, Prüfungstermine, mündliche Prüfung etc.) haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung