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    Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags | BFH-Urteil vom 01.10.2025, X R 16, 17/23

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    Das BFH-Urteil vom 01.10.2025 (X R 16, 17/23) behandelt eine in der Praxis hochrelevante und bislang umstrittene Auslegungsfrage zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: die Bestimmung des maßgeblichen Gewinnbegriffs für die Einhaltung der Gewinngrenze von 200.000 €. Der X. Senat stellt klar, dass unter dem Begriff „Gewinn“ i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG der steuerliche Gewinn (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) zu verstehen ist und damit auch außerbilanzielle Korrekturen – insbesondere die Hinzurechnung der Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) – einzubeziehen sind. Damit erteilt der BFH einer in der Literatur und Beratungspraxis teilweise vertretenen Auffassung eine Absage, die allein auf den Steuerbilanzgewinn abstellen wollte.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnrecht | BFH-Urteil vom 22.10.2025, II R 32/22

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    Mit Urteil vom 22.10.2025, II R 32/22 hat der BFH eine praxisrelevante Frage zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage entschieden. Im Zentrum steht die Behandlung eines vom Erwerber übernommenen persönlichen Wohnungsrechts und dessen Einordnung als Gegenleistung. Die Entscheidung schafft Klarheit hinsichtlich der Abgrenzung zu dauernden Lasten i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 GrEStG und bestätigt zugleich die weit gefasste Definition der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG | Anwendungsbereich, Abgrenzungsfragen und wiederkehrende Praxisprobleme im Überblick

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    Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gehört zu den praxisrelevantesten Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts. Insbesondere bei Bauleistungen führt die Vorschrift regelmäßig zu Abgrenzungs- und Anwendungsproblemen, da sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich komplex ausgestaltet ist. Trotz zahlreicher Klarstellungen durch Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgeber bleibt § 13b UStG ein erhebliches Risikofeld für leistende Unternehmer und Leistungsempfänger. Der folgende Beitrag stellt die Grundsystematik der Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dar, beleuchtet zentrale Abgrenzungsfragen und zeigt typische Praxisprobleme auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Die digitale Steuerberaterprüfung – Erfahrungen, Technik und Ausblick

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    Die Steuerberaterprüfung wird digital. Was vor wenigen Jahren noch als Pilotprojekt in zwei Bundesländern begann, entwickelt sich zunehmend zum neuen Standard. Die elektronische Durchführung der Prüfung bietet zahlreiche Vorteile für Kandidaten und Korrektoren gleichermaßen. Gleichzeitig wirft sie Fragen auf und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Ein umfassender Überblick über den aktuellen Stand und die weitere Entwicklung.

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    Veräußerungskosten i. S. v. § 17 Abs. 2 EStG | BFH-Urteil vom 09.09.2025, IX R 12/24

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    Mit Urteil vom 09.09.2025 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung entstehen, nicht als Veräußerungskosten abzugsfähig sind. Damit stellt der BFH klar, dass die Abzugsfähigkeit eine wertende Prüfung des auslösenden Moments erfordert und dieses bei solchen Kosten nicht die Veräußerung, sondern die Steuererklärungspflicht ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Schenkungssteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR | BFH-Urteil vom 04.06.2025, II R 18/23

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    Die Übertragung von Immobilien ist aus steuerlicher Sicht regelmäßig ein komplexer Rechtsvorgang. Dies zeigt auch die nachfolgende Urteilsentscheidung des BFH vom 04.06.2025, indem Stellung bezogen wird, ob die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG auch bei Einlage einer Immobilie in eine Ehegatten-GbR zur Anwendung kommt. Hinweis: Der folgende Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt | BFH-Urteil vom 14.05.2025, XI R 24/23

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    Ärzte im Steuerrecht sind ein regelmäßig gewähltes Thema im Examen. Aufgrund dessen wird in diesem Beitrag auf ein aktuelles Urteil des BFH vom 14.05.2025 eingegangen. Der BFH musste entscheiden, ob die entgeltliche Übernahme eines Notfalldienstes für einen zu vertretenen Arzt unter die Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 14 a) UStG fällt. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen | BFH-Urteil vom 27.03.2024, VI R 5/22

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    Jüngst musste sich der BFH im Urteilsfall vom 27.03.2024 (VI R 5/22) damit auseinandersetzen, ob die Begrenzung des Teilnehmerkreises eine Schädlichkeit für eine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a) S. 1 EStG darstellt und damit eine Pauschalbesteuerung zu versagen ist. Der Urteilsgrundsatz wird im folgenden Blogbeitrag zusammengefasst und genauer dargestellt. Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine steuerliche Beratung.

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    Jahressteuergesetz-E 2024 | Aktuelle Rechtsentwicklung

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    Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende. Grund genug sich frühzeitig mit den geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht für das Veranlagungsjahr 2024 zu beschäftigen. Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Einkommensteuergesetz sein.

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    Sachbezüge

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    Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt nicht nur die Versteuerung des normalen Arbeitnehmereinkommens, sondern auch die ggfs. notwendige Versteuerung von Sachbezügen, die nach § 1 Abs. 2 EStG als Einnahme zählen. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge unter einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Sobald diese Grenze überschritten wird, sind sämtliche Sachbezüge als Lohn zu versteuern und Sozialabgaben auf diese zu zahlen. Als Sachbezüge gelten in diesem Zusammenhang jene Einkünfte, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses über den Barlohn hinaus bezogen werden und einen geldwerten Vorteil darstellen. Darunter fallen beispielsweise Tankkarten, Gutscheine und Geschenke. In der Literatur ist mitunter auch der Begriff des Sachlohns zu finden. Im folgenden Artikel klären wir die gängigsten Fragen und mögliche Stolpersteine rund um diese Thematik.

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    Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum

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    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass persönliche Umstände wie Gesundheitsprobleme die Pflicht zur Selbstnutzung geerbter Immobilien beeinflussen können. In zwei Fällen wurde die steuerliche Freistellung trotz vorzeitigen Auszugs der Erben geprüft. Während untere Instanzen eine strikte Auslegung verfolgten, zeigte sich der Bundesfinanzhof flexibler. Er betonte die Bedeutung objektiver Gründe für die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung. Die Fälle wurden zur weiteren Klärung zurückverwiesen, was für Erben bedeutet, dass sie die Beweislast für solche Ausnahmen tragen.

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    IFRS: Änderungen an IFRS 17

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    Der IFRS 17-Standard revolutioniert die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4. Er gilt ab dem 1. Januar 2021 und erfordert die Aggregation ähnlicher Risiken vor der Bewertung. Unternehmen müssen zwischen dem General Model und dem Premium Allocation Approach wählen. Unterschiedliche Übergangsvorschriften könnten bei der gemeinsamen Einführung von IFRS 17 und IFRS 9 auftreten.

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    Einkommensteuer: BMF-Schreiben zur Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG

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    Das Bundesministerium für Finanzen hat sein Schreiben vom 20. November 2019 in Bezug auf die kostenlose Übertragung von Mitunternehmeranteilen gemäß § 6 Abs. 3 EStG überarbeitet. Dies geschah als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. September 2020. Die Neufassung betont, dass bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen ein zeitlicher Abstand von einer rechtlichen Sekunde zwischen der Übertragung des funktional bedeutenden Sonderbetriebsvermögens und dem Mitunternehmeranteil erforderlich ist.

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    Bilanzierung: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

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    Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung wurde auf steuerlich ein Jahr festgelegt, um den technologischen Fortschritt widerzuspiegeln. Die Computerhardware umfasst verschiedene Geräte wie Desktop-Computer, Notebooks, Workstations und Peripheriegeräte. Die Änderungen gelten für Gewinnermittlungen ab dem 31. Dezember 2020 und können auch auf bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter angewendet werden, bei denen zuvor eine längere Nutzungsdauer angenommen wurde.

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    Bilanzierung: Auflösung von Versicherungen zur Altersvorsorge

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    Nach der vorzeitigen Kündigung einer Direktversicherung und Erhalt einer Pauschalauszahlung wird die "Fünftel-Regelung" für die Besteuerung angewendet, wenn die Auszahlung als atypisch gilt. Diese Regelung ermöglicht eine günstigere Besteuerung außergewöhnlicher Einnahmen, verteilt über fünf Jahre. Der Bundesfinanzhof betont, dass umfangreiche statistische Daten benötigt werden, um die Atypizität der Zahlung zu bewerten, insbesondere bei Altersvorsorgeverträgen.

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    Bilanzierung: Passivierung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Rangrücktritt

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    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zum Rangrücktritt in Bezug auf Verbindlichkeiten bestätigt. Ein Rangrücktritt beeinflusst die Reihenfolge der Schuldenrückzahlung, ändert jedoch nicht die Existenz der Verbindlichkeit. Die steuerliche Anerkennung eines Rangrücktritts erfordert, dass die Begleichung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen, sondern auch aus anderen verfügbaren Vermögenswerten erfolgen kann, unabhängig von der finanziellen Situation des Schuldners.

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