Mit Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21 hat der BFH ausdrücklich klargestellt, dass Darlehensgewährungen eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft den Regelungen des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO unterliegen und aufgrund der Personenidentitäten steuerlich nicht anzuerkennen sind. Aufgrund der hohen Examensrelevanz für Steuerberater-, Steuerfachwirt- und Bilanz-buchhalterprüfungen wird im Folgenden näher auf den Urteilsgrundsatz und seine Kerninhalte eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Der BFH hat im Urteil vom 11.12.2024, I R 33/22 ausführlich Stellung bezogen, ob eine GmbH, an der eine GmbH & Co. KG als stille Gesellschafterin beteiligt ist, zugleich Organgesellschaft zur Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann. Aufgrund der Urteilsrelevant wird im Folgenden näher auf den Urteilsgrundsatz eingegangen, welcher ggf. auch für künftige Aufgabenstellungen in Steuerberater- und Steuerfachwirt-Examen Relevanz haben kann. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Die grundstücksverwaltende GmbH ist ein gängiges Gestaltungsmittel, um in den An-wendungsbereich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung zu kommen. Mit Urteil vom 17.10.2024, III R 1/23 hat der BFH geurteilt, wie die Norm zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksverkäufen zu Beginn des 31.12. auszulegen ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
In der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Holdingmodell eine beliebte Unternehmensstruktur. In einer solchen Unternehmensstruktur war es nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch problematisch, wenn Kapital von der Tochter- an die Muttergesellschaft (Holding) ausgeschüttet wird. Regelmäßig hatte die Finanzverwaltung dabei eine Freistellungsbescheinigung i. S. d. § 44a Abs. 5 S. 4 EStG versagt. Mit Urteil vom 12.12.2023 (VIII R 31/21) hat der BFH aber aufgezeigt, dass der Erhalt einer Freistellungsbescheinigung auch für geschäftsmäßig tätige Holdinggesellschaf-ten möglich ist. Auf diese geänderte Rechtsansicht wird im Folgenden näher eingegangen und auf die Kernaussagen dieses Urteils näher eingegangen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf den Schilderungen zahlreicher Teilnehmer, die die Examensklausuren 2024 vom 08. bis 10. Oktober abgelegt haben. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die gesetzlichen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Einkommensteuergesetz sein, welche zugleich die umfangreichsten Neuerungen sein werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
In der jüngeren Rechtsprechung wurde regelmäßig über Fallgestaltungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung geurteilt. Im Folgenden wird auf ein BFH-Urteil vom 11.07.2024, III R 41/22 eingegangen, in dem die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in einer ertragssteuerlichen Organschaft im Weitervermietungsmodell zur Anwendung kommen sollte. Dabei wird nur auf die wesentlichen Kernaussagen des BFH-Urteils eingegangen. Der Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Auf Basis der Gedächtnisprotokolle des schriftlichen Steuerberaterexamens 2023 haben wir hier für Sie die Inhalte und Schwerpunkte der drei schriftlichen Prüfungstage zusammengefasst. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!
Auf Basis der Gedächtnisprotokolle des schriftlichen Steuerberaterexamens 2022 haben wir hier für Sie die Inhalte und Schwerpunkte der drei schriftlichen Prüfungstage zusammengefasst. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zum Rangrücktritt in Bezug auf Verbindlichkeiten bestätigt. Ein Rangrücktritt beeinflusst die Reihenfolge der Schuldenrückzahlung, ändert jedoch nicht die Existenz der Verbindlichkeit. Die steuerliche Anerkennung eines Rangrücktritts erfordert, dass die Begleichung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen, sondern auch aus anderen verfügbaren Vermögenswerten erfolgen kann, unabhängig von der finanziellen Situation des Schuldners.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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