Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuergesetz sowie den übrigen Steuerarten sein (keine abschließende Aufzählung). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die gesetzlichen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Einkommensteuergesetz sein, welche zugleich die umfangreichsten Neuerungen sein werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
In der jüngeren Rechtsprechung wurde regelmäßig über Fallgestaltungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung geurteilt. Im Folgenden wird auf ein BFH-Urteil vom 11.07.2024, III R 41/22 eingegangen, in dem die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in einer ertragssteuerlichen Organschaft im Weitervermietungsmodell zur Anwendung kommen sollte. Dabei wird nur auf die wesentlichen Kernaussagen des BFH-Urteils eingegangen. Der Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Um den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber steuerliche Erleichterungen für die energetische Sanierung selbst genutzter Wohngebäude (§ 35c EStG) eingeführt. Über dessen steuerlicher Abzugsfähigkeit hat nunmehr der BFH im Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23 gesprochen, unter welchen Tatbestandsmerkmalen § 35c EStG im Rahmen des Zufluss-Abfluss-Prinzips gem. § 11 EStG gilt. Um die Begünstigungen des § 35c EStG richtigerweise auszuschöpfen ist es daher Anlass, auf das vorgenannte BFH-Urteil näher einzugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Blogbeitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 wird die Digitalisierung auch im Steuerrecht weiter Fahrt aufnehmen. Dies führt u. a. dazu, dass die elektronische Rechnung, die sog. eRechnung verpflichtend einzusetzen ist. Anlass ist es daher einen genauen Blick in das aktuelle BMF-Schreiben vom 15.10.2024, III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 zu werfen. Der folgende Beitrag dient rein informativ und fasst die wesentlichen Punkte des vorgenannten BMF-Schreibens zusammen. Dies ersetzt keine steuerliche Beratung.
Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das das Umsatzsteuer-, Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz sowie die Abgabenordnung sein.
Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umwandlungssteuergesetz sein.
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende. Grund genug sich frühzeitig mit den geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht für das Veranlagungsjahr 2024 zu beschäftigen. Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Einkommensteuergesetz sein.
Die aktuellen Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2023/2024: Bestehensquoten, Durchfallquoten, Rücktritte und 10-Jahres-Trend - alle Infos hier!
Im vorliegenden Beitrag werden die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 316 Berufsanwärtern des Jahrgangs 2023/2024 der Online-Lernplattform „examio“ zur Möglichkeit der elektronischen Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung vorgestellt und bewertet. Abschließend erfolgt ein Vergleich mit der elektronischen Durchführung der juristischen Staatsprüfungen.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung