Um den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber steuerliche Erleichterungen für die energetische Sanierung selbst genutzter Wohngebäude (§ 35c EStG) eingeführt. Über dessen steuerlicher Abzugsfähigkeit hat nunmehr der BFH im Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23 gesprochen, unter welchen Tatbestandsmerkmalen § 35c EStG im Rahmen des Zufluss-Abfluss-Prinzips gem. § 11 EStG gilt. Um die Begünstigungen des § 35c EStG richtigerweise auszuschöpfen ist es daher Anlass, auf das vorgenannte BFH-Urteil näher einzugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Blogbeitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 wird die Digitalisierung auch im Steuerrecht weiter Fahrt aufnehmen. Dies führt u. a. dazu, dass die elektronische Rechnung, die sog. eRechnung verpflichtend einzusetzen ist. Anlass ist es daher einen genauen Blick in das aktuelle BMF-Schreiben vom 15.10.2024, III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 zu werfen. Der folgende Beitrag dient rein informativ und fasst die wesentlichen Punkte des vorgenannten BMF-Schreibens zusammen. Dies ersetzt keine steuerliche Beratung.
Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das das Umsatzsteuer-, Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz sowie die Abgabenordnung sein.
Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umwandlungssteuergesetz sein.
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende. Grund genug sich frühzeitig mit den geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht für das Veranlagungsjahr 2024 zu beschäftigen. Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Einkommensteuergesetz sein.
Im vorliegenden Beitrag werden die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 316 Berufsanwärtern des Jahrgangs 2023/2024 der Online-Lernplattform „examio“ zur Möglichkeit der elektronischen Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung vorgestellt und bewertet. Abschließend erfolgt ein Vergleich mit der elektronischen Durchführung der juristischen Staatsprüfungen.
Das Jahr 2024 hatte es in der Entwicklung zum aktuellen Steuerrecht in sich. Dies zeigt v.a. die derzeitige Rechtslage rund um das Jahressteuergesetz 2024 (sog. Wachstumschancengesetz). Der folgende Beitrag soll einen Überblick liefern, welche Neuerungen sich im Steuerrecht ergeben. Der Schwerpunkt wird dabei auf mögliche Themen in der diesjährigen Steuerberater-, Steuerfachwirt-, Bilanzbuchhalter- und Steuerfachangestelltenprüfung gelegt (keine abschließende Darstellung).
Der § 1a KStG ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland, sich steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln zu lassen. Dies bedeutet, dass ihre Gewinne nach dem Körperschaftssteuersatz von 15 % besteuert werden, was für Gesellschafter in der Regel vorteilhafter ist als die persönliche Einkommensteuer mit bis zu 45 %.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt nicht nur die Versteuerung des normalen Arbeitnehmereinkommens, sondern auch die ggfs. notwendige Versteuerung von Sachbezügen, die nach § 1 Abs. 2 EStG als Einnahme zählen. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge unter einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Sobald diese Grenze überschritten wird, sind sämtliche Sachbezüge als Lohn zu versteuern und Sozialabgaben auf diese zu zahlen. Als Sachbezüge gelten in diesem Zusammenhang jene Einkünfte, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses über den Barlohn hinaus bezogen werden und einen geldwerten Vorteil darstellen. Darunter fallen beispielsweise Tankkarten, Gutscheine und Geschenke. In der Literatur ist mitunter auch der Begriff des Sachlohns zu finden. Im folgenden Artikel klären wir die gängigsten Fragen und mögliche Stolpersteine rund um diese Thematik.
Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat uns allen zuletzt gezeigt, wie abhängig wir von diversen Ländern sind, insbesondere was die Energieversorgung angeht. Durch die Verknappung von Gas sind in der jüngsten Vergangenheit die Energiepreise förmlich explodiert. Um dem entgegenzuwirken, wurde das „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“, kurz Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz oder auch EWPBG verabschiedet.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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