Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2020 in zwei Schreiben die Verpflichtungen von Steuerpflichtigen gemäß § 138 der Abgabenordnung (AO) bezüglich Auskünften und Mitteilungen, insbesondere bei ausländischen Beteiligungen, präzisiert. Die Schreiben betreffen die elektronische Meldungspflicht für den Beginn wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, einschließlich indirekter Beteiligungen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zum Rangrücktritt in Bezug auf Verbindlichkeiten bestätigt. Ein Rangrücktritt beeinflusst die Reihenfolge der Schuldenrückzahlung, ändert jedoch nicht die Existenz der Verbindlichkeit. Die steuerliche Anerkennung eines Rangrücktritts erfordert, dass die Begleichung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen, sondern auch aus anderen verfügbaren Vermögenswerten erfolgen kann, unabhängig von der finanziellen Situation des Schuldners.
Die Entfernungspauschalen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte werden schrittweise erhöht, um Pendler im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung zu entlasten. Ab 2021 steigt die Pauschale für längere Fahrten, und von 2024 bis 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung, bevor sie ab 2027 auf einen einheitlichen Satz zurückkehrt.
Schenkungen an Urenkel haben steuerlich keinen gleichen Freibetrag wie Schenkungen an Enkel, solange Eltern und Großeltern noch leben. Ein Streitfall in Düsseldorf zeigt, dass Urenkel einen geringeren Freibetrag erhielten als erwartet, was zu einer Klage führte, die jedoch vom Bundesfinanzhof abgelehnt wurde. Die Steuerklassen und Freibeträge sind in der Generationsabfolge verankert, um sicherzustellen, dass Vermögen gerecht aufgeteilt wird und keine Generation bevorzugt wird.
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