Regelmäßig besteht für Immobilieninvestoren der Anreiz darin unbewegliches Vermögen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei zu veräußern. Um aber beim Verkauf größerer Immobilienbestände eine Besteuerung zu sichern, hat der Gesetzgeber den sog. gewerblichen Grundstückshandel mit all seiner Komplexität eingeführt. Dieser Blogbeitrag bietet eine knappe Darstellung der Abgrenzungskriterien, der steuerlichen Konsequenzen und Besonderheiten, die im Zusammenhang mit dem gewerblichen Grundstückshandel auftreten können. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Jüngst musste sich der BFH im Urteilsfall vom 27.03.2024 (VI R 5/22) damit auseinandersetzen, ob die Begrenzung des Teilnehmerkreises eine Schädlichkeit für eine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a) S. 1 EStG darstellt und damit eine Pauschalbesteuerung zu versagen ist. Der Urteilsgrundsatz wird im folgenden Blogbeitrag zusammengefasst und genauer dargestellt. Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine steuerliche Beratung.
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die gesetzlichen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Einkommensteuergesetz sein, welche zugleich die umfangreichsten Neuerungen sein werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Um den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber steuerliche Erleichterungen für die energetische Sanierung selbst genutzter Wohngebäude (§ 35c EStG) eingeführt. Über dessen steuerlicher Abzugsfähigkeit hat nunmehr der BFH im Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23 gesprochen, unter welchen Tatbestandsmerkmalen § 35c EStG im Rahmen des Zufluss-Abfluss-Prinzips gem. § 11 EStG gilt. Um die Begünstigungen des § 35c EStG richtigerweise auszuschöpfen ist es daher Anlass, auf das vorgenannte BFH-Urteil näher einzugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Blogbeitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 wird die Digitalisierung auch im Steuerrecht weiter Fahrt aufnehmen. Dies führt u. a. dazu, dass die elektronische Rechnung, die sog. eRechnung verpflichtend einzusetzen ist. Anlass ist es daher einen genauen Blick in das aktuelle BMF-Schreiben vom 15.10.2024, III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 zu werfen. Der folgende Beitrag dient rein informativ und fasst die wesentlichen Punkte des vorgenannten BMF-Schreibens zusammen. Dies ersetzt keine steuerliche Beratung.
Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umwandlungssteuergesetz sein.
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende. Grund genug sich frühzeitig mit den geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht für das Veranlagungsjahr 2024 zu beschäftigen. Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Einkommensteuergesetz sein.
Der § 1a KStG ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland, sich steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln zu lassen. Dies bedeutet, dass ihre Gewinne nach dem Körperschaftssteuersatz von 15 % besteuert werden, was für Gesellschafter in der Regel vorteilhafter ist als die persönliche Einkommensteuer mit bis zu 45 %.
Der Bundesfinanzhof entschied in einem Urteil vom 17. Mai 2022, dass Leasingsonderzahlungen periodengerecht auf die Vertragslaufzeit eines Leasingfahrzeugs verteilt werden müssen, um die tatsächlichen Gesamtkosten realistisch abzubilden. Dies betrifft die Anwendung der Kostendeckungs-Regelung bei der 1 %-Regelung für Firmenwagen, wobei die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs geringer als der Betrag der 1 %-Regelung ausfallen können und damit die Kostendeckelung möglich ist.
Die Energiepreise steigen, die Regierung möchte die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten. Der Bundesrat hat die Entlastungspläne beschlossen und die Energiepauschale, die Absenkung der Preise für Benzin und Diesel sowie das 9-Euro-Ticket ermöglicht.
Unternehmen, die gemäß § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreite Umsätze erzielen und demnach keinen Vorsteuerabzug beanspruchen können, stehen vor einem Dilemma: Die Umsatzsteuer, die auf Honorare für Aufsichtsräte ausgewiesen ist, kann nicht abgezogen werden. Das führt zu einer erhöhten finanziellen Last. Wird einem Aufsichtsrat beispielsweise ein Honorar von 10.000 Euro netto gezahlt, verbleibt für das Unternehmen eine zusätzliche Steuerbelastung von 1.900 Euro. Diese Situation stellt eine direkte Mehrbelastung durch die Umsatzsteuer dar, die insbesondere für Bildungsträger und ähnliche Organisationen zu finanziellen Herausforderungen führen kann.
Die Neuregelung des Bundesministeriums der Finanzen zur Abschreibung von Computerhardware und Software ermöglicht es nun, diese Wirtschaftsgüter bereits nach einem Jahr vollständig abzuschreiben. Zuvor wurden drei Jahre zur Abschreibung solcher Wirtschaftsgüter vorgesehen. Diese Regelung, gültig für Käufe ab dem 1. Januar 2021, trägt der schnellen technologischen Entwicklung und dem damit verbundenen raschen Wertverlust von Computerhardware und –Software Rechnung. Sie gilt sowohl für Betriebsmittel als auch für private Anschaffungen, die zur Einkommenserzielung dienen.
Das Bundesumzugskostengesetz ermöglicht die steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Kosten wie Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, Courtage für Mietimmobilien, Doppelmieten und andere Umzugsausgaben können geltend gemacht werden. Neue Pauschbeträge für zusätzlichen Unterricht für Kinder und andere Umzugsauslagen wurden durch ein BMF-Schreiben vom 21.07.2022 festgelegt und gelten abhängig vom Umzugsdatum und der Haushaltszusammensetzung.
Das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 hat aufgrund der anhaltenden Corona-Krise die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen in Deutschland verlängert. Sowohl in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen wurden die Fristen für das Steuerjahr 2020 ausgedehnt. Die Verlängerung gilt automatisch, erfordert keine Beantragung, und es wurden auch Zinslaufzeiten für Steuernachforderungen und -erstattungen angepasst.
Lesen Sie hier alles über die aktuellen Pauschbeträge für Sachentnahmen vom 15.06.2021 in der Umsatzsteuer.
Das Bundesministerium für Finanzen hat sein Schreiben vom 20. November 2019 in Bezug auf die kostenlose Übertragung von Mitunternehmeranteilen gemäß § 6 Abs. 3 EStG überarbeitet. Dies geschah als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. September 2020. Die Neufassung betont, dass bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen ein zeitlicher Abstand von einer rechtlichen Sekunde zwischen der Übertragung des funktional bedeutenden Sonderbetriebsvermögens und dem Mitunternehmeranteil erforderlich ist.
Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2020 in zwei Schreiben die Verpflichtungen von Steuerpflichtigen gemäß § 138 der Abgabenordnung (AO) bezüglich Auskünften und Mitteilungen, insbesondere bei ausländischen Beteiligungen, präzisiert. Die Schreiben betreffen die elektronische Meldungspflicht für den Beginn wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, einschließlich indirekter Beteiligungen.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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