
Das BFH-Urteil vom 01.10.2025 (X R 16, 17/23) behandelt eine in der Praxis hochrelevante und bislang umstrittene Auslegungsfrage zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: die Bestimmung des maßgeblichen Gewinnbegriffs für die Einhaltung der Gewinngrenze von 200.000 €. Der X. Senat stellt klar, dass unter dem Begriff „Gewinn“ i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG der steuerliche Gewinn (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) zu verstehen ist und damit auch außerbilanzielle Korrekturen – insbesondere die Hinzurechnung der Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) – einzubeziehen sind. Damit erteilt der BFH einer in der Literatur und Beratungspraxis teilweise vertretenen Auffassung eine Absage, die allein auf den Steuerbilanzgewinn abstellen wollte.

Die umsatzsteuerliche Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen zählt zu den klassischen Problemfeldern des Mehrwertsteuerrechts. Dies gilt insbesondere für den sogenannten Abholfall, in dem der Abnehmer oder dessen Beauftragter die Ware beim Lieferanten abholt und in einen anderen Mitgliedsstaat verbringt. In diesen Konstellationen treten regelmäßig Nachweisprobleme auf, die nicht selten zur Versagung der Steuerfreiheit führen. Vor diesem Hintergrund kommt der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Unternehmer auf den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG berufen kann, erhebliche praktische Bedeutung zu. Mit Urteil vom 18.12.2025 (V R 3/25) hat der BFH eine grundlegende Klarstellung getroffen: Die Gewährung von Vertrauensschutz setzt nicht voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Gelangensbestätigung ist. Damit widerspricht der BFH der bislang vielfach vertretenen Auffassung, wonach gerade dieses Nachweismittel eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bzw. des Vertrauensschutzes darstellt.

Mit Urteil vom 03.06.2025 (III R 12/22) hat der BFH eine für die Immobilienpraxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur Reichweite der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei einer Kapitalgesellschaft die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch eine einmalige en-bloc-Veräußerung ausreicht, um die erweiterte Kürzung zu versagen – ohne dass zusätzlich das einkommensteuerrechtliche Merkmal der Nachhaltigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG) erfüllt sein muss. Der BFH bejaht dies ausdrücklich und grenzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkür-zung dogmatisch klar vom einkommensteuerlichen Gewerbebegriff ab. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften erheblich. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf den Schilderungen zahlreicher Teilnehmer, die die Examensklausuren 2025 abgelegt haben. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!

Mit Urteil vom 09.09.2025 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung entstehen, nicht als Veräußerungskosten abzugsfähig sind. Damit stellt der BFH klar, dass die Abzugsfähigkeit eine wertende Prüfung des auslösenden Moments erfordert und dieses bei solchen Kosten nicht die Veräußerung, sondern die Steuererklärungspflicht ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 03.06.2025 hat der IX. Senat des BFH eine für die steuerliche Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen. Sie betrifft die Frage, wie die Bemessungsgrundlage der AfA nach dem Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft zu bestimmen ist – insbesondere dann, wenn ein geänderter Feststellungsbescheid später aufgehoben wird. Im Mittelpunkt steht die Verknüpfung zwischen der Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) und der AfA-Bemessung bei anschließender Vermietung (§ 7 EStG) sowie die rückwirkende Korrektur nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. Das Urteil schafft Klarheit, wo bisher Unsicherheiten zwischen Verwaltung und Rechtsprechung bestanden. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der BFH hat jüngst geurteilt, ob der typisierte Gewinnzuschlag für eine Rücklage gemäß § 6b EStG für eine nicht getätigte Investition verfassungskonform ist. Auf dieses Urteil und dessen Relevanz – auch aufgrund der strukturellen Niedrigzinsphase – wird im Folgenden näher eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Im April 2024 hat der BFH geurteilt, ob ausgeschiedene Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft vor Ablauf eines abweichenden Wirtschaftsjahres im Rahmen der persönlichen Besteuerung eine Gewerbesteueranrechnung in Anspruch nehmen dürfen. Dieses Urteil wird im Folgenden näher erörtert und in seinen Kernaussagen zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Steuerliche Tücken bietet die vorweggenommene Erbfolge im Zusammenspiel mit privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Besondere Herausforderungen sind gegeben, wenn private Vermögensgegenstände unter Anwendung einer Teilentgeltlichkeit auf eine Nachfolgegeneration übertragen werden. Für solche Vorgänge hat der BFH im Urteil vom 11.03.2025, IX R 17/24 jüngst geurteilt, ob eine teilentgeltliche oder (teil)unentgeltliche Veräußerung vorliegt. Aufgrund der Prüfungsrelevanz für Steuerberater- und Steuerfachwirtprüfungen wird auf dieses Urteil näher eingegangen und in seinen Kernaussagen zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der BFH hat im Urteil vom 11.12.2024, I R 33/22 ausführlich Stellung bezogen, ob eine GmbH, an der eine GmbH & Co. KG als stille Gesellschafterin beteiligt ist, zugleich Organgesellschaft zur Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann. Aufgrund der Urteilsrelevant wird im Folgenden näher auf den Urteilsgrundsatz eingegangen, welcher ggf. auch für künftige Aufgabenstellungen in Steuerberater- und Steuerfachwirt-Examen Relevanz haben kann. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Regelmäßig besteht für Immobilieninvestoren der Anreiz darin unbewegliches Vermögen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei zu veräußern. Um aber beim Verkauf größerer Immobilienbestände eine Besteuerung zu sichern, hat der Gesetzgeber den sog. gewerblichen Grundstückshandel mit all seiner Komplexität eingeführt. Dieser Blogbeitrag bietet eine knappe Darstellung der Abgrenzungskriterien, der steuerlichen Konsequenzen und Besonderheiten, die im Zusammenhang mit dem gewerblichen Grundstückshandel auftreten können. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift des § 129 AO sorgt regelmäßig für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten. Dies zeigt sich auch im vorliegenden Streitfall, welcher vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 860/21 F) geführt wurde. Daher ist es Anlass dieses Urteil einmal näher zu betrachten und auf die wesentlichen Punkte im Urteilsbeschluss einzugehen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

In der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Holdingmodell eine beliebte Unternehmensstruktur. In einer solchen Unternehmensstruktur war es nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch problematisch, wenn Kapital von der Tochter- an die Muttergesellschaft (Holding) ausgeschüttet wird. Regelmäßig hatte die Finanzverwaltung dabei eine Freistellungsbescheinigung i. S. d. § 44a Abs. 5 S. 4 EStG versagt. Mit Urteil vom 12.12.2023 (VIII R 31/21) hat der BFH aber aufgezeigt, dass der Erhalt einer Freistellungsbescheinigung auch für geschäftsmäßig tätige Holdinggesellschaf-ten möglich ist. Auf diese geänderte Rechtsansicht wird im Folgenden näher eingegangen und auf die Kernaussagen dieses Urteils näher eingegangen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf den Schilderungen zahlreicher Teilnehmer, die die Examensklausuren 2024 vom 08. bis 10. Oktober abgelegt haben. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!

In der jüngeren Rechtsprechung wurde regelmäßig über Fallgestaltungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung geurteilt. Im Folgenden wird auf ein BFH-Urteil vom 11.07.2024, III R 41/22 eingegangen, in dem die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in einer ertragssteuerlichen Organschaft im Weitervermietungsmodell zur Anwendung kommen sollte. Dabei wird nur auf die wesentlichen Kernaussagen des BFH-Urteils eingegangen. Der Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Auf Basis der Gedächtnisprotokolle des schriftlichen Steuerberaterexamens 2023 haben wir hier für Sie die Inhalte und Schwerpunkte der drei schriftlichen Prüfungstage zusammengefasst. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!

Der § 1a KStG ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland, sich steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln zu lassen. Dies bedeutet, dass ihre Gewinne nach dem Körperschaftssteuersatz von 15 % besteuert werden, was für Gesellschafter in der Regel vorteilhafter ist als die persönliche Einkommensteuer mit bis zu 45 %.

Der Bundesfinanzhof entschied in einem Urteil vom 17. Mai 2022, dass Leasingsonderzahlungen periodengerecht auf die Vertragslaufzeit eines Leasingfahrzeugs verteilt werden müssen, um die tatsächlichen Gesamtkosten realistisch abzubilden. Dies betrifft die Anwendung der Kostendeckungs-Regelung bei der 1 %-Regelung für Firmenwagen, wobei die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs geringer als der Betrag der 1 %-Regelung ausfallen können und damit die Kostendeckelung möglich ist.

Auf Basis der Gedächtnisprotokolle des schriftlichen Steuerberaterexamens 2022 haben wir hier für Sie die Inhalte und Schwerpunkte der drei schriftlichen Prüfungstage zusammengefasst. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!

Der Bundestag hat am 2.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 mit wichtigen Ergänzungen und Abweichungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten und auch polarisierenden Änderungen im Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und weiteren Steuergesetzen.

Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise und die geopolitischen Spannungen hat Deutschland ein umfangreiches Entlastungspaket vorgestellt. Es umfasst eine 'Strompreisbremse', die Privathaushalte und kleine Unternehmen unterstützen soll, sowie eine Sondersteuer für Energieproduzenten, die übermäßige Gewinne erzielen. Eine Verschiebung der CO2-Preiserhöhung, die Einführung sicherer Gasalternativen und die Erhöhung des Kindergeld sind Teil der Strategie. Weitere Maßnahmen beinhalten einmalige Zahlungen für Studierende und Rentner, eine Wohngeldreform und steuerliche Anpassungen zur Förderung von Geringverdienern sowie zur Unterstützung des Gastgewerbes. Die Transformation des Arbeitslosengeldes in ein inflationssensibles Bürgergeld und die Förderung des öffentlichen Verkehrs ergänzen das Paket, das auf finanzielle Erleichterung und nachhaltige Wirtschaftsförderung abzielt.

Beschäftigte können Kosten für ihr Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich ansetzen, auch wenn es nicht für die Arbeit erforderlich ist. Grundsätzlich gilt, dass das häusliche Arbeitszimmer für eine Tätigkeit genutzt wird, mit der der Nutzer oder die Nutzerin Einnahmen erzielt.

Die wichtigsten Informationen zur Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in (Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgegenstände, Prüfungstermine, mündliche Prüfung etc.) haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Hier geben wir einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Gesetzs zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMog)

Das Bundesministerium für Finanzen hat sein Schreiben vom 20. November 2019 in Bezug auf die kostenlose Übertragung von Mitunternehmeranteilen gemäß § 6 Abs. 3 EStG überarbeitet. Dies geschah als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. September 2020. Die Neufassung betont, dass bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen ein zeitlicher Abstand von einer rechtlichen Sekunde zwischen der Übertragung des funktional bedeutenden Sonderbetriebsvermögens und dem Mitunternehmeranteil erforderlich ist.

Nach der vorzeitigen Kündigung einer Direktversicherung und Erhalt einer Pauschalauszahlung wird die "Fünftel-Regelung" für die Besteuerung angewendet, wenn die Auszahlung als atypisch gilt. Diese Regelung ermöglicht eine günstigere Besteuerung außergewöhnlicher Einnahmen, verteilt über fünf Jahre. Der Bundesfinanzhof betont, dass umfangreiche statistische Daten benötigt werden, um die Atypizität der Zahlung zu bewerten, insbesondere bei Altersvorsorgeverträgen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zum Rangrücktritt in Bezug auf Verbindlichkeiten bestätigt. Ein Rangrücktritt beeinflusst die Reihenfolge der Schuldenrückzahlung, ändert jedoch nicht die Existenz der Verbindlichkeit. Die steuerliche Anerkennung eines Rangrücktritts erfordert, dass die Begleichung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen, sondern auch aus anderen verfügbaren Vermögenswerten erfolgen kann, unabhängig von der finanziellen Situation des Schuldners.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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