
Die Übertragung von Immobilien ist aus steuerlicher Sicht regelmäßig ein komplexer Rechtsvorgang. Dies zeigt auch die nachfolgende Urteilsentscheidung des BFH vom 04.06.2025, indem Stellung bezogen wird, ob die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG auch bei Einlage einer Immobilie in eine Ehegatten-GbR zur Anwendung kommt. Hinweis: Der folgende Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 03.06.2025 hat der IX. Senat des BFH eine für die steuerliche Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen. Sie betrifft die Frage, wie die Bemessungsgrundlage der AfA nach dem Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft zu bestimmen ist – insbesondere dann, wenn ein geänderter Feststellungsbescheid später aufgehoben wird. Im Mittelpunkt steht die Verknüpfung zwischen der Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) und der AfA-Bemessung bei anschließender Vermietung (§ 7 EStG) sowie die rückwirkende Korrektur nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. Das Urteil schafft Klarheit, wo bisher Unsicherheiten zwischen Verwaltung und Rechtsprechung bestanden. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

§ 7b EStG wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den Investitionsstau im Bereich des Wohnungsneubaus anzukurbeln. In der jüngsten Entscheidung vom 12.08.2025 (Az. IX R 24/24) musste der BFH entscheiden, ob die Sonderabschreibung für den Wohnungsneubau auch im Fall eines geplanten Gebäudeabrisses gewährt wird. Dieses höchst relevante Urteil wird der Praxis nun die fehlende Orientierung geben, wie die Sonderabschreibung in Abrissfällen in Anspruch genommen werden kann. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die fortgeschrittene Digitalisierung stellt das Verfahrensrecht vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Frage, wie elektronische Kommunikation im Rahmen steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu behandeln sind, hat in der Praxis an Bedeutung erlangt. Mit seinem Beschluss vom 30.04.2025, XI R 15/23 hat der BFH erstmals höchstrichterlich klargestellt, dass E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AO aufbewahrungspflichtig sein können und die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung grundsätzlich berechtigt ist, deren Vorlage zu verlangen. Zugleich grenzt der BFH die Befugnisse der Finanzverwaltung ein. Ein sog. Gesamtjournal, das sämtliche E-Mail-Verkehrsdaten umfasst, darf nicht verlangt werden. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der Progressionsvorbehalt ist eine Besonderheit im Rahmen der Steuerfestsetzung. In einem aktuellen BFH-Urteil vom 21.05.2025 wird nochmal die Vielseitigkeit in der Anwendung des Progressionsvorbehalts im Kontext des internationalen Steuerrechts deutlich. Der BFH hat entschieden, ob bei der Vereinnahmung steuerfreier Vermietungseinkünfte eine Progression gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 oder nach § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG anzuwenden ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Korrekturvorschriften sind ein „Dauerbrenner“ in der sog. Mischklausur am Tag 1 des Steuerberaterexamen. Im aktuellen Urteil des BFH vom 29.04.2025, VI R 14/23 wurde entschieden, ob eine Korrektur eines Steuerbescheids gemäß § 165 Abs. 2 AO zulässig war, welcher sich zu Lasten des Steuerpflichtigen änderte. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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In einem aktuellen Streitfall musste der BFH Stellung nehmen, ob doppelte Grunderwerbsteuer für eine GmbH-Anteilsübertragung festgesetzt werden darf, wenn das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft und die anschließende Übertragung der Anteile zeitlich auseinanderfallen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Ärzte im Steuerrecht sind ein regelmäßig gewähltes Thema im Examen. Aufgrund dessen wird in diesem Beitrag auf ein aktuelles Urteil des BFH vom 14.05.2025 eingegangen. Der BFH musste entscheiden, ob die entgeltliche Übernahme eines Notfalldienstes für einen zu vertretenen Arzt unter die Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 14 a) UStG fällt. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 29.04.2025 (Az. VI R 12/23) hat der BFH entschieden, ob ein im Obergeschoss des Elternhauses geführter Ein-Personen-Haushalt einen Werbungskos-tenabzug i. S. d. doppelten Haushaltsführung begründen kann. Aufgrund der Examensrelevanz wird auf dieses Urteil näher eingegangen und inhaltlich zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der BFH hat jüngst geurteilt, ob der typisierte Gewinnzuschlag für eine Rücklage gemäß § 6b EStG für eine nicht getätigte Investition verfassungskonform ist. Auf dieses Urteil und dessen Relevanz – auch aufgrund der strukturellen Niedrigzinsphase – wird im Folgenden näher eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Im April 2024 hat der BFH geurteilt, ob ausgeschiedene Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft vor Ablauf eines abweichenden Wirtschaftsjahres im Rahmen der persönlichen Besteuerung eine Gewerbesteueranrechnung in Anspruch nehmen dürfen. Dieses Urteil wird im Folgenden näher erörtert und in seinen Kernaussagen zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

§ 351 Abs. 1 AO ist ein immer wiederkehrender Examensschwerpunkt im Verfahrens-recht. Aufgrund der hohen Prüfungsrelevanz für Steuerberater- und Steuerfachwirtprüfungen wird ein jüngeres Urteil des BFH vom 11.12.2024, II R 44/21 aufgegriffen. In diesem Urteil zeigt der BFH die partiellen Änderungsmöglichkeiten eines erbschaft- und schenkungssteuerlichen Änderungsbescheids bei Ausübung einer nachträglichen Vollverschonung i. S. d. § 13a Abs. 8 ErbStG auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Steuerliche Tücken bietet die vorweggenommene Erbfolge im Zusammenspiel mit privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Besondere Herausforderungen sind gegeben, wenn private Vermögensgegenstände unter Anwendung einer Teilentgeltlichkeit auf eine Nachfolgegeneration übertragen werden. Für solche Vorgänge hat der BFH im Urteil vom 11.03.2025, IX R 17/24 jüngst geurteilt, ob eine teilentgeltliche oder (teil)unentgeltliche Veräußerung vorliegt. Aufgrund der Prüfungsrelevanz für Steuerberater- und Steuerfachwirtprüfungen wird auf dieses Urteil näher eingegangen und in seinen Kernaussagen zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift des § 129 AO sorgt regelmäßig für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten. Dies zeigt sich auch im vorliegenden Streitfall, welcher vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 860/21 F) geführt wurde. Daher ist es Anlass dieses Urteil einmal näher zu betrachten und auf die wesentlichen Punkte im Urteilsbeschluss einzugehen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuergesetz sowie den übrigen Steuerarten sein (keine abschließende Aufzählung). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die gesetzlichen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Einkommensteuergesetz sein, welche zugleich die umfangreichsten Neuerungen sein werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.

In der jüngeren Rechtsprechung wurde regelmäßig über Fallgestaltungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung geurteilt. Im Folgenden wird auf ein BFH-Urteil vom 11.07.2024, III R 41/22 eingegangen, in dem die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in einer ertragssteuerlichen Organschaft im Weitervermietungsmodell zur Anwendung kommen sollte. Dabei wird nur auf die wesentlichen Kernaussagen des BFH-Urteils eingegangen. Der Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 wird die Digitalisierung auch im Steuerrecht weiter Fahrt aufnehmen. Dies führt u. a. dazu, dass die elektronische Rechnung, die sog. eRechnung verpflichtend einzusetzen ist. Anlass ist es daher einen genauen Blick in das aktuelle BMF-Schreiben vom 15.10.2024, III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 zu werfen. Der folgende Beitrag dient rein informativ und fasst die wesentlichen Punkte des vorgenannten BMF-Schreibens zusammen. Dies ersetzt keine steuerliche Beratung.

Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das das Umsatzsteuer-, Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz sowie die Abgabenordnung sein.

Das Jahr 2024 hatte es in der Entwicklung zum aktuellen Steuerrecht in sich. Dies zeigt v.a. die derzeitige Rechtslage rund um das Jahressteuergesetz 2024 (sog. Wachstumschancengesetz). Der folgende Beitrag soll einen Überblick liefern, welche Neuerungen sich im Steuerrecht ergeben. Der Schwerpunkt wird dabei auf mögliche Themen in der diesjährigen Steuerberater-, Steuerfachwirt-, Bilanzbuchhalter- und Steuerfachangestelltenprüfung gelegt (keine abschließende Darstellung).

Der Artikel erläutert die Anforderungen und den Ablauf der Steuerberaterprüfung in Deutschland. Grundvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und nachweisliche praktische Erfahrung. Die Prüfung umfasst schriftliche und mündliche Teile zu verschiedenen steuerlichen Themen. Erfolgreiche Absolventen haben gute Verdienstmöglichkeiten, insbesondere in großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sowie die Chance auf Spezialisierung durch Zusatzqualifikationen wie Fachberater oder Wirtschaftsprüfer.

Die wichtigsten Informationen zur Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in (Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgegenstände, Prüfungstermine, mündliche Prüfung etc.) haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Die Novelle zur Grundsteuer in Deutschland soll 2025 in Kraft treten. Dabei haben die Bundesländer die Wahl zwischen dem Bundesmodell und einem eigenen Weg. Das Bundesmodell basiert auf dem Ertragswertverfahren, welches Faktoren wie Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Nettokaltmiete und Alter des Hauses berücksichtigt. Die Neubewertung der Grundstücke nach diesem Modell soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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